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Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung der AETN UK Germany GmbH die Genehmigung zur Verbreitung von 14 Fernsehspartenprogrammen erteilt. Es handelt sich dabei um eine Genehmigung für bisher von der britischen Aufsichtsbehörde Ofcom zugelassene Programme im Brexit-Kontext.
Konkret geht es um folgende, nicht in Deutschland empfangbare Pay-TV-Angebote: Crime & Investigation EU, CI Netherlands, CI Polsat, H2 EU, H2 Poland, History EU, History Belgium, History Croatia, History Hungary, History Netherlands, History Poland, History Romania, History Sweden und Lifetime Poland. Elf davon werden ausschließlich in EU-Mitgliedstaaten (Niederlande, Polen, Belgien, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Schweden) verbreitet, die Programme „Crime & Investigation EU“, „H2 EU“ und „History EU“ darüber hinaus auch in Drittstaaten (z. B. Ägypten, Algerien, Bahrain, Jordanien, Kosovo, Somalia, Sudan, Syrien, Türkei).
Siegfried Schneider, Präsident der BLM: „Die neuen Zulassungen im Zusammenhang mit dem Brexit bedeuten für uns eine weitere Stärkung des Medienstandorts Bayern – für die Unternehmen bedeuten sie Rechtssicherheit.“ Bisher haben bereits die Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG, die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH und die Turner Broadcasting System Deutschland GmbH Zulassungen der Landeszentrale für internationale Programme bekommen.
Da Lizenzen der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom mit dem erwarteten Brexit keine Weiterverbreitungsbasis mehr nach der AVMD-Richtlinie haben, hatte jetzt auch die AETN UK Germany GmbH bei der BLM neue Zulassungen für die genannten Programme beantragt. Obwohl sie nicht in Deutschland verbreitet werden, ist die Landeszentrale zuständig. Die AETN UK Germany GmbH hat ihren eingetragenen Sitz in München. Zudem sollen die redaktionellen Entscheidungen hier getroffen werden: Ein EU-Redaktionsleiter soll eingestellt werden, History Germany wird vor Ort zudem mit Ressourcen und Dienstleistungen unterstützen.
Um eine doppelte Rechtsgrundlage der Programme einerseits sowie einen genehmigungsfreien Zeitraum anderseits zu vermeiden, wird die beantragte Genehmigung der AETN Germany GmbH erst erteilt, wenn die bisherigen Ofcom-Lizenzen zurückgegeben sind. Weitere Bedingung ist die Einstellung eines EU-Redaktionsleiters in München bis zu diesem Zeitpunkt.
Informationen zu allen Ergebnissen aus der Medienrats-Sitzung vom 11.04.2019 finden Sie hier.
Kontakt:
Stefanie Reger
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger@blm.de