Kinder und Jugendliche wachsen heute in einem stark medial geprägten Umfeld auf. Neben Chancen und Möglichkeiten birgt die Mediennutzung auch Risiken und Gefahren für Heranwachsende. Ziel des Jugendmedienschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Angeboten in Rundfunk und Internet zu schützen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder sogar gefährden können.
Der Jugendschutz ist, ebenso wie die Meinungs- oder Kunstfreiheit, ein Rechtsgut mit Verfassungsrang (Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz). Außerdem ist er in der bayerischen Verfassung als staatliche Aufgabe definiert.
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