Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat in seiner Sitzung am 13. Juli die Änderung der Programmausschuss-Satzung (PAS) beschlossen.
Der Programmausschuss begleitet Fernsehanbieter, die aufgrund einer fehlenden pluralen gesellschaftsrechtlichen Zusammensetzung keine Betrauung, damit also auch keine Förderung nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) erhalten könnten.
Die bisherige Satzung vom 8. Mai 2008 musste aufgrund der neuen Regelungen zur Zusammensetzung des Medienrats der neuen Rechtslage angepasst werden.
Der Verbandsvertreter aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel wurde der Gruppe der Arbeitgeber zugeordnet. Die jeweiligen Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns sind der Gruppe der Sonstigen zugeordnet worden.
Die geänderte Programmausschuss-Satzung tritt mit Wirkung ab 1. Juli 2017 in Kraft.
Kontakt:
Bettina Pregel
Tel.: (089) 638 08-318
bettina.pregel@blm.de
Der Programmausschuss begleitet Fernsehanbieter, die aufgrund einer fehlenden pluralen gesellschaftsrechtlichen Zusammensetzung keine Betrauung, damit also auch keine Förderung nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) erhalten könnten.
Die bisherige Satzung vom 8. Mai 2008 musste aufgrund der neuen Regelungen zur Zusammensetzung des Medienrats der neuen Rechtslage angepasst werden.
Der Verbandsvertreter aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel wurde der Gruppe der Arbeitgeber zugeordnet. Die jeweiligen Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns sind der Gruppe der Sonstigen zugeordnet worden.
Die geänderte Programmausschuss-Satzung tritt mit Wirkung ab 1. Juli 2017 in Kraft.
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Bettina Pregel
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