Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Juli der Änderung der Gebührensatzung zugestimmt.
In der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien“ (Gebührensatzung – GebS) werden im Wesentlichen folgende Punkte geändert:
Kontakt:
Bettina Pregel
Tel.: (089) 638 08-318
bettina.pregel@blm.de
In der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien“ (Gebührensatzung – GebS) werden im Wesentlichen folgende Punkte geändert:
- §4 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt: „Für Amtshandlungen gegenüber gemeinnützigen Anbietern kann die festzusetzende Gebühr bis auf die Hälfte ermäßigt werden.“
- Dem Kostenverzeichnis der Gebührensatzung wird folgender Satz vorangestellt: „Die Gebühren des Kostenverzeichnisses für Kapazitätszuweisungen gelten für die vollständige Kapazitätsnutzung.“ Gemeint ist damit der vollständige Zeitraum der Kapazitätszuweisung.
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