Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat der ITV Media Interactive e.K., Inhaber Timo C. Storost, die Zulassung zur bundesweiten Verbreitung des Internet-TV-Programms blizz entzogen.
Aufgrund des besonderen Einflusses auf die Meinungsbildung ist Rundfunk zulassungspflichtig. Private Rundfunkanbieter müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat daraufhin entschieden, dem von der BLM genehmigten Internet-TV-Sender blizz die Zulassung zu entziehen.
Ein weiteres Programm der ITV Media Interactive e.K., das von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) genehmigte Family TV, hat ebenfalls seine Zulassung verloren.
Die BLM hat nun die Entscheidung der ZAK umgesetzt. Ein entsprechender Bescheid ist bereits zugestellt worden.
Kontakt:
Dr. Wolfgang Flieger
Tel.: (089) 638 08-310
wolfgang.flieger@blm.de
Aufgrund des besonderen Einflusses auf die Meinungsbildung ist Rundfunk zulassungspflichtig. Private Rundfunkanbieter müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat daraufhin entschieden, dem von der BLM genehmigten Internet-TV-Sender blizz die Zulassung zu entziehen.
Ein weiteres Programm der ITV Media Interactive e.K., das von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) genehmigte Family TV, hat ebenfalls seine Zulassung verloren.
Die BLM hat nun die Entscheidung der ZAK umgesetzt. Ein entsprechender Bescheid ist bereits zugestellt worden.
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