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Medienrat beschließt Rundfunksatzung - Hörfunk-und Fernsehsatzung treten damit außer Kraft

05.10.2017 | 76 2017
Statt Hörfunk- und Fernsehsatzung gibt es ab 7. Oktober 2017 nur noch die Rundfunksatzung (RfS). Der Medienrat der Bayerischen Landeszen­trale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Oktober die „Satzung über die Genehmigung von Rundfunkangeboten, über die Zu­weisung und die Nutzung von Rundfunkübertragungskapazitäten nach dem BayMG“, kurz: Rundfunksatzung, beschlossen.
 
Die Rundfunksatzung tritt am 7. Oktober 2017 in Kraft und löst die bisherigen Satzungen zu Hörfunk und Fernsehen ab, die beide zu diesem Zeitpunkt außer Kraft treten. Eine Überarbeitung der Hörfunk- und der Fernsehsatzung war aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig geworden.
 
Wegen der übereinstimmenden Vorschriften im Allgemeinen Teil beider Satzungen hat sich die BLM entschlossen, die Hörfunk- und die Fern­sehsatzung zusammenzufassen. In den 22 Paragrafen der Rundfunk­satzung sind die wesentlichen Bestimmungen zur Konkretisierung der Gesetzesnormen enthalten, die vorher auf zwei Satzungen mit insgesamt 51 Paragrafen verteilt waren.
 
Die Rundfunksatzung steht auf der BLM-Website unter Infothek/Rechtsgrundlagen & Satzungen zum Download zur Verfügung.


Kontakt:
Bettina Pregel
Tel.: (089) 638 08-318
bettina.prgel@blm.de