Medienrat beschließt Rundfunksatzung - Hörfunk-und Fernsehsatzung treten damit außer Kraft
05.10.2017 | 76 2017
Die Rundfunksatzung tritt am 7. Oktober 2017 in Kraft und löst die bisherigen Satzungen zu Hörfunk und Fernsehen ab, die beide zu diesem Zeitpunkt außer Kraft treten. Eine Überarbeitung der Hörfunk- und der Fernsehsatzung war aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig geworden.
Wegen der übereinstimmenden Vorschriften im Allgemeinen Teil beider Satzungen hat sich die BLM entschlossen, die Hörfunk- und die Fernsehsatzung zusammenzufassen. In den 22 Paragrafen der Rundfunksatzung sind die wesentlichen Bestimmungen zur Konkretisierung der Gesetzesnormen enthalten, die vorher auf zwei Satzungen mit insgesamt 51 Paragrafen verteilt waren.
Die Rundfunksatzung steht auf der BLM-Website unter Infothek/Rechtsgrundlagen & Satzungen zum Download zur Verfügung.
Kontakt:
Bettina Pregel
Tel.: (089) 638 08-318
bettina.prgel@blm.de