Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung der AFK-Satzung beschlossen, die das Organisationsverfahren für die Aus- und Fortbildungskanäle in Bayern regelt.
Die Änderung der Satzung über die Nutzung von Sende- und Übertragungskapazitäten für Zwecke der Aus- und Fortbildung nach dem Bayerischen Mediengesetz (AFK-Satzung) war notwendig geworden, weil Vorgaben aus dem geänderten BayMG umgesetzt werden mussten und die AFK-Satzung auf die Regelungen der Rundfunksatzung abgestimmt wurde. Außerdem können die bisher enthaltenen Regelungen zum medienrechtlichen Versorgungsgebiet entfallen, da es für Aus- und Fortbildungskanäle jeweils nur ein faktisches Sende- und Empfangsgebiet gibt.
Durch eine redaktionelle Änderung wurde darüber hinaus klargestellt, dass nicht jedes zu Aus- und Fortbildungszwecken genehmigte Programmangebot einen eigenen Anbieterverein voraussetzt, sondern dass einem Anbieterverein gattungsübergreifend Rundfunkangebote genehmigt werden können und dass ein Anbieterverein auch mehrere Genehmigungen innerhalb derselben Mediengattung (Fernsehen oder Hörfunk) erhalten kann.
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Bettina Pregel
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