Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung der bereits vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Fördersatzung zugestimmt. Die Fördersatzung regelt Art und Umfang der Förderung lokaler und regionaler Fernsehangebote nach dem Bayerischen Mediengesetz.
Im neuen §9 Abs. 1a der Fördersatzung wird nunmehr klargestellt, dass auch Programmteile gefördert werden können, die von mehreren Anbietern gemeinsam gestaltet und in mehreren Versorgungsgebieten ausgestrahlt werden. Eine Zusammenarbeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die betroffenen Versorgungsgebiete aneinander grenzen oder zu einem bayerischen Regierungsbezirk gehören und mindestens zu einem der Versorgungsgebiete ein enger lokaler inhaltlicher Bezug besteht.
Auch die Förderung von Spartenangeboten, die im Rahmen mehrerer lokaler Programmangebote ausgestrahlt werden, ist möglich. Ein Beispiel dafür ist das Kirchenmagazin, dessen Inhalte bayernweit von Interesse sind.
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Bettina Pregel
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