Die Richtlinie zur Erhebung und Verteilung des Finanzierungsbeitrages für Fernsehfensterprogramme in Bayern nach der Rundfunksatzung (Finanzierungsbeitragsrichtlinie) ist vom Medienrat der BLM in seiner heutigen Sitzung beschlossen worden.
Mit der Genehmigung von Fernsehfensterprogrammen ist gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag auch die Finanzierung durch den Veranstalter des Hauptprogramms sicherzustellen. Laut §15 der Rundfunksatzung muss der Hauptprogrammveranstalter dafür einen Finanzierungsbeitrag zahlen. Wie dieser erhoben und verteilt wird, legt die Finanzierungsbeitragsrichtlinie fest.
Die aktuelle Richtlinie wurde noch auf Grundlage der Fernsehsatzung erlassen, die mittlerweile gemeinsam mit der Hörfunksatzung in der Rundfunksatzung aufgegangen ist. Deshalb war eine Neufassung der Finanzierungsbeitragsrichtlinie notwendig geworden.
Kontakt:
Bettina Pregel
Tel.: (089) 638 08-318
bettina.pregel@blm.de