Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung eine Anpassung der Fernsehfensterwerbesatzung beschlossen. Die Satzung regelt Ausnahmen von den Werbezeitenvorschriften des Rundfunkstaatsvertrags bei Fernsehfenstern in Bayern.
Mit der Änderung wird klargestellt, dass die Festlegung der Dauer der Werbung in der Satzung nur für lokale und regionale Fernsehfenster im Programm von RTL gilt. Bei einer Verbreitung des Fernsehfensters über das festgelegte Versorgungsgebiet hinaus, vor allem via Satellit, bleibt es bei den restriktiveren Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags.
Außerdem wurde der Verweis auf eine Vorschrift der mittlerweile aufgehobenen Fernsehsatzung durch den Verweis auf die entsprechende Bestimmung der stattdessen erlassenen Rundfunksatzung ersetzt.
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