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Brexit-Lizenzen für TV-Spartenprogramme von Discovery

14.02.2019 | 11 2019

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Verbreitung von
19 Fernsehprogrammen mit Schwerpunkt Unterhaltung für die Gebiete Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden erteilt. Zudem hat er Discovery die Genehmigung zur pan-europäischen Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „Golf TV“ ausgesprochen. Sämtliche Lizenzen werden vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vergeben.

Bei den skandinavischen Programmen handelt es sich um folgende, nicht in Deutschland ausgestrahlte Pay-TV-Angebote lokaler Telekommunikationsanbieter:

  • Dänemark: „Kanal 4 HD“, „Kanal 5“, „6’eren“, „Canal 9“, „Eurosport 2“, „Discovery Channel HD“ , „TLC“
  • Schweden: „Kanal 5“, „Kanal 9“, „Kanal 11“, „Discovery Channel“, „TLC HD“
  • Norwegen: „MAX“, „FEM“, „VOX“, „Eurosport Norge“, „Discovery Channel HD“, „TLC“
  • Finnland: „Discovery Channel“

„Golf TV“ dagegen, ein Spartensender für Golfbegeisterte, wird als OTT-Livestream europaweit und somit auch in Deutschland verbreitet.

Da Lizenzen der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom mit dem bevorstehenden Brexit nicht mehr Rechtsgrundlage für eine europäische Verbreitung sein können, möchte der Discovery Konzern den bestehenden Standort München ausbauen und beantragte bei der BLM neue Zulassungen für die genannten Programme. Auch wenn – bis auf „Golf TV“ – all diese Programme nicht in Deutschland, sondern in anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen (Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation) verbreitet werden, ist die Landeszentrale zuständig: Denn die Hauptverwaltung von Discovery liegt in München und die redaktionellen Entscheidungen werden ebenfalls hier getroffen. Das Unternehmen plant, mit Aufnahme des Betriebs unter deutscher Lizenz auch neue Stellen, vor allem im Bereich Jugendschutz, in München zu schaffen.

Siegfried Schneider, Präsident der BLM: „Die neuen Lizenzen bedeuten für uns eine weitere Stärkung des Medienstandorts Bayern – für die Unternehmen bedeuten sie Rechtssicherheit.“

Hintergrund der Zulassungsanträge von Discovery ist, dass das in der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) verankerte Herkunftslandprinzip mit dem erwarteten Brexit für britische Medienunternehmen entfällt. Für EU-Mitgliedsstaaten gilt dagegen: Hat ein Medienunternehmen in einem europäischen Land eine Sendelizenz, dann darf das Programm des Veranstalters auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten rechtmäßig verbreitet werden.

Informationen zu allen Ergebnissen aus der Medienrats-Sitzung vom 14.02.2019 finden Sie hier.

Kontakt:
Stefanie Reger
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger@blm.de