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Bericht des Vorsitzenden zur 15. Sitzung des Medienrats am 11.04.2019

11.04.2019 | 15 2019

Sehr geehrte Damen und Herren des Medienrats,
sehr geehrter Herr Präsident Schneider,
meine verehrten Damen und Herren,

wie üblich will ich Ihnen zu Beginn unserer heutigen Sitzung einige Erläuterungen zur überregionalen Arbeit in Berlin geben. In den Tagungen vom 26. bis 28 April diesen Jahres haben die Präsidenten, Direktoren und Gremienvorsitzenden der Medienanstalten der Länder eine Vielzahl an Themen diskutiert, gemeinsame Maßnahmen besprochen und den Jahresabschluss zur Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle im vergangenen Haushaltsjahr nach Testat des Wirtschaftsprüfers angenommen.

Ein Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen, Herrn Nathanael Liminski, bestätigte das sachliche Einvernehmen zur Gleichwertigkeit von öffentlich-rechtlichem Rundfunk mit den privatwirtschaftlich organisierten Sendern im Rahmen des Dualen Systems: die gleiche Einschätzung gilt allerdings ebenso für die besondere Herausforderung der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und insbesondere der Medienwelt. Nicht alle Effekte werden über Maßnahmen der Regulierung steuerbar sein, sondern die digitale Bildung wird wesentliches Moment des kompetenten Umgangs mit Informationstechnologie und Kommunikationsangeboten sein. Das in diesem Kontext der Jugendmedienschutz eine besondere Priorität genießt, wurde auch im Bericht des Vorsitzenden der KJM mehr als deutlich. Dies umso mehr als es  derzeit keine endgültige Klarheit über die Fortgeltung des einzigen anerkannten  technischen Jugendschutz­programms JusProg mit entsprechender Codierung gibt; der Rückgriff auf Sendezeiten­begrenzungen wird in einigen Mediatheken bereits jetzt wieder praktiziert. Deutlich positivere Nachrichten gab es im Rahmen des Monitoring Berichtes zur Barrierefreiheit, da zunehmend auch bei Life-Berichterstattungen die Untertitelung angeboten wird und vor allem die großen Sendergruppen zu weiteren Anpassungen Bereitschaft erklärt haben!

Erneut breiten Raum im Rahmen der Gremienvorsitzendenkonferenz nahm die Berichterstattung und Diskussion zur möglichen Regulierung der Intermediäre ein. Basis war ein Zwischenbericht zu dem von der GKV bei Herrn Prof. Dörr in Auftrag gegebenen Gutachten unter dem Titel "Die regulatorische Relevanz der Organisation massenhafter Individualkommunikation, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der Meinungsvielfalt ". Die Rolle und Meinungsmacht der Intermediäre wird nach seiner Ansicht noch immer deutlich unterschätzt, denn Sie bestimmen, was im Internet gesehen werde. Zudem gestalten sie Inhalte längst mit und setzen Themen, etwa durch die ihnen eigene Kampagnenfähigkeit. Schon daher werde ein modernes Vielfaltssicherungsrecht benötigt, welches effektiv vorherrschende Meinungsmacht im Internet kontrolliert und begrenzt. Notwendig sei ein erweitertes Diskriminierungs- und Transparenzgebot sowie eine entsprechende Aufsicht mit Durchsetzungsbefugnissen. Die Zuständigkeit liege bei den Bundesländern! Wir dürfen gespannt sein, welche Form der Regelung in die Revision des Medienstaatsvertrages Eingang finden wird. Das klassische Medienkonzentrations­recht müsse von einer fernsehkonzentrierten Betrachtung weiterentwickelt werden und entscheiden, ob die Regelung der Diskriminierung von Inhalten bei Intermediären der Logik der Plattformregulierung folge.

Mit Blick auf die vielen noch ungeklärten Fragen wird am 30. April ein weiterer Workshop zu denkbaren Methoden eines Monitorings in Berlin abgehalten, welcher auch die Ergebnisse der bisherigen Forschungsprojekte - wie von der Landesanstalt für Medien NRW zusammengestellt - mit einbeziehen soll.

Ergänzend soll der Themenkomplex unter Hinweis auf die Zukunftsaufgaben der Medienanstalten auch anlässlich des bereits für den 18.6. diesen Jahres angekündigten GVK-Symposiums untersucht werden; die Ankündigung hatten wir bereits in den internen Bereich für Medienräte unserer Homepage aufgenommen .

Soweit mein heutiger Bericht - ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!