Sehr geehrte Damen und Herren,
wie üblich darf ich Ihnen zu Beginn unserer Sitzung einige Hinweise zur Arbeit auf Bundesebene im Rahmen der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) geben. Auf unserem am 25.09. des Jahres in Berlin in der gemeinsamen Geschäftsstelle durchgeführten Treffen stand neben den Haushaltsberatungen und dem Wirtschaftsplan 2020 erneut das Thema der Regulierung von Intermediären und die Sicherstellung rechtskonformer Inhalte im besonderem Fokus. Die dramatischen Vorfälle in der vergangenen Woche in Halle und die unsäglichen, mit einer Helmkamera gefilmten und ins Netz gestellten antisemitischen Verbrechen zeigen die Problematik in besonderer Schärfe auf. Das kann uns alle nicht ruhen lassen!
Nicht nur deshalb ist es bemerkenswert, dass das von uns im Medienrat im Frühjahr einstimmig verabschiedete Positionspapier "Leitlinien Digitale Ethik" nunmehr auch von den anderen Länderversammlungen in ihren Gremien zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden soll. Große Zustimmung in unserer Runde erfuhr die absolute Bindung an die nicht verhandelbaren Grundwerte unserer Gesellschaft zu Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte, wie auch die Forderung nach einem zukunftsweisendem Rechtsrahmen und einer modernen, intelligenten Regulierung.
Die Zukunftsaufgaben für die Landesmedienanstalten hängen zwingend mit der Frage zusammen, wie der Gesetz-bzw. Verordnungsgeber unsere Rolle definiert. Erst dann ist zu entscheiden, wie wir diese Aufgaben erledigen! Strukturdiskussionen über gemeinsame Ansätze zur Übernahme bestimmter Themenkomplexe, Schwerpunktsetzung - zentral oder dezentral - sind jedenfalls verfrüht!
Einem weiteren Besprechungspunkt lag der Bericht des Europabeauftragten Dr. Tobias Schmid zugrunde, der aus seiner Arbeit im Zusammenwirken mit den in Brüssel akkreditierten Verbänden berichtet hat. Der als europäische Grundfreiheit normierte freie Verkehr von Produkten und Dienstleistungen im Binnenmarkt macht es in vielen Fällen schwierig, bei grenzüberschreitenden Angeboten einzuschreiten. Als Ausfluss des sog. Herkunftslandsprinzips können grundsätzlich alle in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig in Verkehr gebrachten medialen Angebote in jedem anderen Land der EU ohne weitere Prüfung weiterverbreitet werden. Eine der wenigen EU-weiten Verordnungen auf der Basis der E-Commerce-Richtlinie trifft bei weitem nicht alle denkbaren Fälle; neue sachgerechte Regelungen zu finden, erfordert aber einen erheblichen Abstimmungsbedarf zwischen den Mitgliedstaaten mit nur allzu häufigen Unterschieden bei der rechtlichen Beurteilung. Durchaus sind dabei auch Gesichtspunkte der Ansiedlung von Sendern und deren Lizensierung (als Arbeitgeber und Steuerzahler) offenkundig von Bedeutung.
Angesprochen wurde zudem das im Rahmen der Medientage München erneut anstehende Treffen mit den Vertretern der Aufsichtsorgane der ARD-Rundfunkanstalten, zu dem der Vorsitzende des Rundfunkrats des BR, Herr Dr. Lorenz Wolf, eingeladen hat. Auch bei dieser Gesprächsrunde wird es um Regulierungsfragen wie die Auffindbarkeit bestimmter Inhalte, die Einhaltung journalistischer Grundsätze in Telemedien sowie die Verankerung von DABplus im dualen System gehen. Und ein zentraler Punkt der Diskussion ist natürlich auch dort die Eindämmung des Phänomens " Hatespeech" und Verunglimpfung unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit.
Soweit mein Bericht.
Bevor ich nun das Wort an den Präsidenten für seinen Bericht weitergebe, ein Wort zu Herrn Schneider selbst: Unser Präsident ist in der vergangenen Woche zum Ehrensenator der HFF ernannt worden; damit würdigt die Hochschule sein langjähriges besonderes Engagement, u.a. als Vorsitzender des Hochschulrats der HFF von Oktober 2015 bis September 2019. Ein anderes Mandat ist Herrn Schneider vom bayerischen Wissenschaftsminister zum 1. Oktober übertragen worden: Herr Sibler hat den Präsidenten für vier Jahre zum Mitglied des Hochschulrats der Hochschule für angewandte Wissenschaften bestellt.
Dazu herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!