Livestreaming-Dienst „live arena“ rechtswidrig - Gerichtliches Eilverfahren abgeschlossen
Der 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat gestern in der mündlichen Verhandlung zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Rechtsauffassung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bestätigt und klargestellt: Bei dem Streaming-Angebot „live arena“ handelt es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk. Das Livestreaming ohne entsprechende Zulassung ist rechtswidrig.
Aus diesem Grund hatte die BLM dem Anbieter des Livestreaming-Dienstes „live arena“ auf dem Portal „meinearena.tv“ die Fortführung des Livestreamings für seine Angebote bereits Mitte August vergangenen Jahres untersagt und die Untersagung als einstweilige Anordnung erlassen. Mit einem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung war der Anbieter von „live arena“ bereits vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gescheitert.
Gestern wurde nun die Beschwerde des Anbieters gegen diese Gerichtsentscheidung vor dem 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verhandelt und mit einem Vergleich beendet: Die Landeszentrale sicherte zu, die Fortsetzung des rechtswidrigen Livestreaming-Angebots bis Ende Januar zu dulden und ein bereits 2019 fällig gewordenes Zwangsgeld nicht mehr zu vollstrecken. Der Anbieter versprach, das rechtswidrige Streaming ab Februar nicht fortzusetzen und nahm die Beschwerde gegen die Ablehnung seines Eilantrags durch das VG Augsburg zurück.
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Stefanie Reger
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