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Bericht des Präsidenten zur 15. Sitzung des Medienrats am 17.10.2024

17.10.2024 | 17 2024

40 Jahre VBL

Beginnen möchte ich mit einem Termin, auf dem ich gestern einige von Ihnen auch getroffen habe: 40 Jahre VBL und der Abschied von Willi Schreiner in der Gaszählerwerkstatt.

Der VBL ist nicht nur die älteste und mitgliederstärkste Interessenvertretung lokaler und regionaler Rundfunkanbieter in Bayern. Der VBL ist vor allem deswegen für die BLM ein wichtiger Ansprechpartner, weil er die unterschiedlichsten Sender in Bayern abbildet, groß – klein, Stadt – Land.

Es war insofern kein Zufall, dass es sich der Bayerische Ministerpräsident und zahlreiche Minister sowie viele Mitglieder des Medienrats nicht haben nehmen lassen, gestern persönlich zu gratulieren. Es war mehr als ein Zeichen der Wertschätzung. Es ist ein deutliches Signal dafür, welchen Stellenwert lokaler Rundfunk in Bayern genießt.

Beim Blick in die 40-jährige Vergangenheit ist mir wieder bewusst geworden, dass man Herausforderungen vor allem dann erfolgreich gemeistert hat, wenn man mutig auf Veränderungen reagiert hat und diese vor allem gemeinsam mit der BLM angegangen ist. Vielleicht auch eine gute Strategie für die nächsten 40 Jahre.

Emotionaler Höhepunkt war aber natürlich die Verabschiedung von Willi Schreiner, der den Verband, aber die Lokalrundfunkbranche insgesamt, 40 Jahre geprägt hat und einen großen Anteil daran hat, dass eine deutschlandweit einmalige Vielfalt an Sendern entstehen konnte. Es ist schön, dass Willi Schreiner uns im Verwaltungsrat noch etwas erhalten bleibt.

Anhörung Wirtschaftsausschuss / Förderung Lokal-TV

Vergangene Woche am Donnerstag hat der Wirtschaftsausschuss im Bayerischen Landtag getagt.

Diskutiert wurden Änderungen am Regierungsentwurf der Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) mit Blick auf die Förderung des lokalen Fernsehens in Bayern. Wie uns berichtet wurde, soll die Förderperiode erfreulicherweise nun doch wieder vier Jahre statt wie ursprünglich vorgesehen nur noch eineinhalb Jahre laufen. Das ist ganz im Sinne der BLM und essenziell für die Planungssicherheit der lokalen TV-Anbieter in einer ohnehin schon unsicheren Phase der digitalen Transformation.

Leider scheinen weitere Handlungsempfehlungen aus dem vom Medienrat im Dezember 2023 verabschiedeten Lokal-TV-Konzept aber nicht diskutiert worden zu sein. Eine Stellungnahme der Landeszentrale zu den geplanten Änderungen bei der Förderung des lokalen Fernsehens in Bayern lag dem Wirtschaftsausschuss bedauerlicherweise nicht vor. Wir versuchen aktuell mit Staatskanzlei und Landtagsamt zu klären, ob es sich dabei um ein Versehen gehandelt hat oder ein strukturelles Problem dahintersteckt. Die Tatsache, dass der Landtags-Ausschuss keine umfassende Grundlage für seine Entscheidung hatte, ist für mich überraschend und sicherlich auch im Ergebnis äußert unbefriedigend.

Insgesamt sind wir nun zuversichtlich, dass die Lokal-TV-Förderung mit Ablauf der aktuellen Förderperiode zum 1. Januar 2025 rechtzeitig in Kraft treten wird. Wir hoffen allerdings, dass auch bis zum Ablauf der Förderperiode am 31.12.2028 dringend notwendige Anpassungen der gesetzlichen Fördergrundlage noch erfolgen können – und das möglichst zeitnah.

UKW-Netzbetrieb / Uplink

Die BLM hat Mitte September – im Einvernehmen mit den beteiligten Anbietern – entschieden, die BMT als UKW-Sendernetzbetreiber gemäß § 96 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die nächste Zuweisungsperiode bis 2032 zu bestimmen. Im nächsten Schritt werden die Anbieter auf Grundlage der im Juli im Medienrat getroffenen UKW-Verlängerungen bis Jahresende einen Verbreitungsvertrag mit der BMT abschließen.

Das Angebot der BMT vom August 2024 für den UKW-Sendernetzbetrieb sieht eine Kostenersparnis bei der UKW-Verbreitung um bis zu 15 Prozent jährlich vor. Es wird also günstiger für die Anbieter – auch in Folge von Marktsondierungen, die wir vor unserer Entscheidung durchgeführt haben.

Unsere Entscheidung für die BMT war begleitet von vielfältigen Versuchen seitens Uplink, den Sendernetzbetrieb – wie im Großteil der anderen Länder – zu bekommen. Bislang erfolglos: So wurde ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht München (Ziel: Vorlage von Antennenmitbenutzungsentgelten von der BMT) am 12.09.24 abgelehnt. Auch eine Beschwerde wegen angeblichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung der Bayerischen Medien Technik beim Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur, die zuständigkeitshalber an die bayerische Landeskartellbehörde abgegeben wurde, wird mit Entscheidung vom 20.09.2024 nicht weiterverfolgt.

Nicht zuletzt aufgrund dieses aggressiven Vorgehens des Wettbewerbers bin ich von der Entscheidung für die BMT mehr als überzeugt. Sie gewährleistet – zu wirtschaftlich vergleichbaren Konditionen – Kontinuität, die Fortführung des bayerischen Solidarmodells sowie eine gewisse Flexibilität (bei ggf. vorzeitiger UKW-Beendigung).

Al-Manar TV / Austausch mit StM Eisenreich / Gesetzeslücke

Ich möchte Ihnen jetzt von einem Praxisfall aus der BLM-Aufsicht berichten. Es geht dabei um TV-Streams der rechtskräftig verbotenen Vereine AL-Manar TV und ansarollah.com, die antisemitische und antiisraelische Inhalte verbreiten.

In dem Zusammenhang hatte der BR einen kritischen Beitrag veröffentlicht und in diesem Zusammenhang bei Justizminister Georg Eisenreich nachgefragt, ob und welche Handhabe bestehe. Der Justizminister wiederum wandte sich an die Medienanstalten.

In einem Gespräch Mitte September mit dem Justizminister – gemeinsam mit Eva Flecken (DLM-Vorsitzende, mabb) und Tobias Schmid (Europabeauftragter, LfM NRW) – haben wir betont: ein entschiedenes Vorgehen gegen antisemitischen/antiisraelischen Hass und Hetze im Netz ist angesichts der Terrorpropaganda unerlässlich.

Der Fall belegt aber auch: Bekannte und auch bereits in Richtung Rundfunkkommission kommunizierte Gesetzeslücken in der Aufsicht bestehen weiter. Sie sollten aufgrund wachsender Gefährdungslagen geschlossen werden:
So ist das Vorgehen gegen nicht deutschsprachige Angebote rechtlich problematisch, da ein Angebot an deutsche Nutzende ausgerichtet sein muss.

Zudem sind die Medienanstalten nicht befugt, gegen Online-Angebote vorzugehen, die von einem rechtskräftig verbotenen Verein veranstaltet werden oder die zu Gewalt aufrufen.

Zudem sind medienrechtliche Maßnahmen wie Sperrung, Löschungsanordnungen etc. – wenn der Content-Anbieter wie in diesem Fall im (EU)-Ausland sitzt – in der Praxis mangels Vollstreckungsabkommen nicht durchsetzbar. Die Sperrung eines Angebots gegenüber dem Access-Provider darf aber erst nach – meist jahrelangem – erfolglosen Vorgehen gegen den Content-Provider angeordnet werden.

Die Medienanstalten haben deshalb die Idee einer Clearingstelle entwickelt, die bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist – ähnlich wie bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Die Medienanstalten als staatsferne Behörde würden dabei die rechtliche Prüfung extremistischer Online Angebote mit besonderer Terrorpropaganda übernehmen und sie an die Accessprovider übermitteln, die – unter Verweis auf ihre AGBs – das Angebot dann freiwillig sperren.

Diesen Vorschlag, die aktuellen Rechtsdurchsetzungsdefizite und die Herausforderungen mit Blick auf das neue DDG und den DSA diskutieren wir auch auf den Medientagen (dazu gleich mehr).

Online-Audio-Monitor (OAM) 2024

Kurz hinweisen möchte ich Sie noch auf die spannenden Erkenntnisse des Online-Audio-Monitors 2024, der nicht nur neue Rekordwerte vermeldet (74 Prozent der Bevölkerung hören Webradio, Musikstreaming, Podcasts & Co).

Er gibt auch tiefe Einblicke in die Nutzungsmotive der Bevölkerung und v.a. (2024 neu) ihre Sicht auf die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Audiowelt – ein Thema, das uns gleich noch unter TOP 6 noch beschäftigen wird.

Generell gehen die 14- bis 29-Jährigen mit dem Thema KI selbstverständlicher und zuversichtlicher um als ältere Generationen. 55 % haben mit KI-generierten Inhalten kein Problem, wenn dies entsprechend transparent gemacht ist. Der OAM enthält daneben viele weitere Ergebnisse zur Einstellung zu Künstlicher Intelligenz in den Medien. Es lohnt sich also in jedem Fall, einen vertieften Blick in die Ergebnisse zu werfen (www.online-audio-monitor.de).

Der Online-Audio-Monitor untersucht jährlich bevölkerungsrepräsentativ die Online-Audio-Nutzung der ab 14-Jährigen in Deutschland. Auftraggeber sind neben der BLM die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die Medienanstalt für Baden-Württemberg, die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, der Bundesverband Digitale Wirtschaft, der VAUNET – Verband Privater Medien und die RMS (Radio Marketing Service).

Hinweis Medientage München 2024: 23.-25.10.24

Letzter Berichtspunkt: Nochmals herzliche Einladung zu den Medientage München, nächste Woche ab Mittwoch im House of Communication im Münchner Werksviertel – dieses Jahr unter dem Motto „Realities“.

Die BLM veranstaltet auch heuer wieder u.a. die Audio-Schiene (Do., 24.10.) und den Europatag (Fr., 25.10.). Persönlich besonders am Herzen liegen mir das Panel zur Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ (Mi., 23.10., 13.30 Uhr) und das Panel zum Nachhaltigkeitspakt Medien („Was haben publizistische Verantwortung, KI und Nachhaltigkeit miteinander zu tun?“, Do., 24.10., 13.30 Uhr) sowie auch das BLM-Panel zur Nachrichtenkompetenz junger Zielgruppen (Fr., 25.10., 13.30 Uhr).

Hinzu kommen zahlreiche Side-Events und Networking-Möglichkeiten, wie die Verleihung des Blauen Panther TV & Streaming Award in der BMW Welt sowie die „Nacht der Medien“ – beides am 23. Oktober, dem ersten Tag der #MTM24.

Ich freue mich, viele von Ihnen auf den Medientagen zu sehen!