- ...
- 2006
Vortrag von Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring vor dem Informationsausschuss des DIHK zum Thema „Medienpolitik in der digitalen Welt“ am 16.11.2006 in München
16.11.2006 | P&R
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Sehr geehrter Herr Dercks,
sehr geehrter Herr Esser,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
vor einem knappen Monat haben im Internationalen Congress Centrum der Messe München die MEDIENTAGE stattgefunden, der größte Medienkongress in Europa. Das zentrale Thema war „Medien auf Abruf – Folgen der Individualisierung für die Kommunikationsgesellschaft“. Bei diesen Medientagen ist in vielen der insgesamt über 90 Einzelveranstaltungen deutlich geworden, dass sich unsere Medienlandschaft in einem grundlegenden Wandel befindet, der nach Meinung zahlreicher Experten noch dramatischer sein wird als durch das Ende des öffentlich-rechtlichen Monopols vor gut 20 Jahren. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Konvergenz zwischen Rundfunk-, Telekommunikation- und Online-Angeboten sowie angesichts global agierender Medienkonzerne forderte auch der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in seiner Eröffnungsrede eine grundlegende Reform der derzeit geltenden Medienordnung. – Bevor ich zu den medienpolitischen Konsequenzen der Digitalisierung komme, möchte ich Ihnen zumindest in groben Zügen die zu erwartenden Veränderungen schildern.
Die Digitalisierung hat in den zurückliegenden ein bis zwei Jahren in Deutschland gewaltige Fortschritte gemacht, auch wenn wir im Vergleich mit den wichtigsten Industrienationen immer noch ziemlich weit hinten liegen. Von den gut 35 Mio. Fernsehhaushalten in Deutschland empfangen laut GfK derzeit knapp 25 Prozent ihre Fernsehprogramme digital. In fünf bis spätestens acht Jahren dürfte der gesamte Fernsehempfang vollständig digitalisiert sein. Besondere Aufmerksamkeit muss man in den kommenden Jahren dem sog. IPTV widmen, einer neuen Fernsehnorm über Highspeed-Internet. Hier entwickelt sich neben Kabel, Satellit und Terrestrik ein weiterer Übertragungsweg für die elektronischen Medien.
Die Digitalisierung des Fernsehens und die Entwicklung von IPTV ermöglichen schon jetzt eine enorme Ausweitung der Fernsehprogramme. Neben den klassischen Fernsehvollprogrammen, die ihre Positionierung als Live- und Unterhaltungsmedium erhalten können, wird ein breites Spartenangebot hinzukommen. Special Interest-Angebote wie im Verlagsbereich üblich, werden den elektronischen Kiosk bereichern. Diese Entwicklung bedeutet auch, dass die Printmedien in Zukunft noch viel stärker im elektronischen Medienbereich Angebote entwickeln werden zur Absicherung ihres Kerngeschäfts. Die crossmediale Vermarktung gerade von Spartenangeboten der Verlage via Internet, IPTV und Handy wird deutlich zunehmen.
Bereits Anfang 2006 wurden im digitalen Angebot des Satellitenbetreibers ASTRA 269 deutschsprachige Fernsehprogramme verbreitet, das waren fast 30 Prozent mehr als im Vorjahr und dieser Trend hält an. Die Kabel Deutschland als größter Kabelnetzbetreiber bietet ihren Kunden im digitalen Kabel derzeit 350 verschiedene Programme an und selbst die Telekom, die ihr IPTV-Angebot unter dem Namen „T-Home“ erst vor knapp fünf Wochen gestartet hat, strahlt bereits jetzt 150 Fernsehprogramme aus. Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht ein neues Fernsehprogramm auf Sendung geht. Deutlich beschleunigt wird diese Entwicklung durch das Internet-Fernsehen. - Was ebenfalls zunehmen wird, weil es dem Wunsch der Konsumenten nach mehr Flexibilität entspricht, ist Video on Demand und zeitversetztes Fernsehen. Das sind einerseits Filme, andererseits aber auch traditionelle Programminhalte wie die Tagesschau, die man dann nicht mehr um 20:00 Uhr ansehen muss, weil sie zu dieser Zeit ausgestrahlt wird, sondern zu jeder beliebigen Zeit ansehen kann.
Ein weiteres Thema spätestens seit der CeBIT im März dieses Jahres ist Mobile Broadcasting, verkürzt auch Handy-TV genannt. Mobile Broadcasting bringt durch die Komponente „Mobilität“ eine neue Dimension in die Nutzung audiovisueller Inhalte. Seit Juni dieses Jahres gibt es das erste kommerzielle Handy-TV-Angebot in Deutschland von der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH. Daneben läuft derzeit ein Pilotprojekt der BLM in Regensburg mit dem Namen MI FRIENDS. Wie sich Handy TV in den kommenden Jahren im Markt durchsetzen wird, darüber gibt es unterschiedlichste Prognosen. Nach einer neuen Studie des Schweizer Instituts Prognos sollen im Jahr 2010 20 bis 30 Prozent der Handy-Besitzer über ein TV-taugliches Handy verfügen. Das wären nach der heutigen Zahl der Handys in Deutschland etwa 20 Mio. Handys.
Es gibt zwei weitere Aspekte, die man einbeziehen muss, wenn es um die künftigen elektronischen Medienmärkte geht. Ein Bereich ist das sog. „Gaming“, d.h. der Markt der Computer- und Onlinespiele. In den USA ist es bereits heute so, dass die (elektronische) Spiele-Industrie mehr Geld umsetzt als die Filmindustrie. Aber auch in Deutschland sind wir auf diesem Weg. Die neuesten Zahlen zeigen, dass inzwischen annähernd ein Drittel aller Deutschen Computer- bzw. Onlinespiele nutzt. Diese Zahl belegt auch, dass es eine deutliche Entwicklung gibt, vom passiven Mediennutzer zum (inter-) aktiven.
Noch offensichtlicher wird dieses Phänomen durch den riesigen „Hype“, den es seit einigen Monaten um die Bild-, Audio- und Videoplattformen bzw. Communities im Internet gibt. Sie heißen u.a. YouTube, MyVideo, MySpace oder eben auch YourPorn. Bei dieser letzten Plattform wird nun schon durch den Namen sehr deutIich, worum es dabei geht, nämlich um Amateur-Pornofilme. Insgesamt kommt mit diesen Plattformen eine neue Jugendschutzproblematik auf uns zu. Im Gegensatz zur Welt des Fernsehens, in der es eine klare Trennung gibt zwischen Sender und Empfänger, wird bei diesen Internetplattformen der Unterschied aufgehoben. Viele von den jungen Leuten, die sie ganz überwiegend nutzen, schauen sich nicht nur privat produzierte und dann auf diesen Plattformen abgelegte Videos an, sondern produzieren auch selbst. Die Medienunternehmen tun gut daran, diese Entwicklung ernst zu nehmen, auch wenn derzeit nicht absehbar ist, ob es sich hierbei nur um einen kurzen Trend handelt oder eine dauerhafte Entwicklung und eine tatsächliche Alternative zum derzeitigen Fernsehen. Die Tatsache, dass RTL das Video-Portal Clipfish betreibt und sich ProSiebenSat.1 an der Plattform MyVideo beteiligt hat, zeigt, dass die Unternehmen dieser Entwicklung sehr wohl Bedeutung beimessen.
Trotz der enormen Zunahme vor allem an Fernsehangeboten, kann man im Bereich der TV-Werbung kaum mit großen Zuwächsen rechnen, deswegen besteht eine wichtige Strategie der TV-Unternehmen darin, die Zuschauer an den Kosten zu beteiligen bzw. als direkte Einnahmequelle zu sehen. Sei es durch die geplante „Technikpauschale“ beim digitalen Satellitenempfang oder gleich durch Pay-TV-Angebote, wie sie sowohl ProSiebenSat.1 als auch die RTL-Gruppe verstärkt in den Markt bringen. Gegen die Ankündigung der digitalen Satellitenpauschale gab und gibt es vielfache Kritik. Auch das Bundeskartellamt prüft, ob es sich dabei um verbotene Absprachen handelt. Im Gegensatz zu drei Viertel der veröffentlichten Meinung habe ich immer gesagt, dass ich großes Verständnis für diese Planungen von Astra und den Sendern habe: Eine Grundverschlüsselung ermöglicht über die Adressierbarkeit der Endgeräte neue Geschäftsmodelle für private Anbieter, die notwendig sind angesichts der zunehmenden Konkurrenz für die klassischen Rundfunkunternehmen und der Tatsache, dass sich die Werbemärkte verändern. Mit dieser Maßnahme werden die Verbraucher als Nutzer dieser technischen Infrastruktur in geringem Maße an deren Kosten beteiligt. Ein solches Geschäftsmodell ist sowohl beim Kabel als auch bei DSL- und Mobilfunkanschlüssen absolut üblich und akzeptiert. Beim Kabel wird der Zuschauer schon immer in die Finanzierung einbezogen. Auch wenn dieses Modell für die Satellitenkunden gewöhnungsbedürftig ist, sehe ich nicht, dass damit aus Free-TV-Angeboten plötzlich Pay-TV-Angebote werden. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass Sender, die auf eine Verschlüsselung verzichten wollen, auch nicht verschlüsselt werden und es muss die Ausstrahlung privater Programme abgesichert sein. Für lokale Programme muss es wie beim digitalen Kabel einen „Must-Carry-Status“ geben, sowie garantierte Einnahmen aus der Grundgebühr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
neben den bisher angesprochenen Punkten, gibt es einen weiteren Indikator, dass sich die Medienlandschaft in Zukunft dramatisch verändern wird: Weltweit erleben wir, wie international agierende Online-Unternehmen, u.a. Google, Microsoft und Yahoo und globale Player aus dem Bereich der Telekommunikation wie Vodafone, Telefonica und die Deutsche Telekom mit ihrer enormen wirtschaftlichen Macht in den Medienmarkt drängen und damit in Konkurrenz treten zu den klassischen Medienunternehmen. Nur ein Beispiel dazu: Die Internetsuchmaschine Google hat derzeit einen Börsenwert von etwa 150 Mrd. Dollar. Damit ist Google doppelt soviel wert wie Siemens, der größte europäische Industriekonzern. – Erstmals deutlich wurden die kommenden Veränderungen mit dem Verkauf der Bundesligarechte durch die Deutsche Fußball Liga Ende vergangenen Jahres. Nicht mehr die klassischen Medienunternehmen, sondern ARENA, ein Tochterunternehmen des Kabelnetzbetreibers Unity und die Deutsche Telekom haben zentrale Rechte zugesprochen bekommen. Gerade hieraus ergeben sich eine ganze Reihe von Herausforderungen für die Medienpolitik:
Wenn man die Aktivitäten der Netzbetreiber in den letzten Monaten betrachtet, – stellt man fest, dass es eine neue Verbindung gibt zwischen Plattform und Inhalt. Dagegen geht die aktuelle Regulierung noch von der klassischen Trennung zwischen Netzen und Inhalten aus. Da es mittlerweile erste Fälle gibt, bei denen diese Trennung nicht mehr existiert, bedarf es hier neuer Regelungen, zumindest solange es keinen hinreichenden Wettbewerb bei den Netzen gibt. Bei vertikal integrierten Unternehmen besteht immer die Gefahr, dass eigene Inhalte anderen, konkurrierenden Inhalten vorgezogen werden. Es geht nicht darum zu verhindern, dass Plattformanbieter auch selbst Inhalte anbieten, sondern darum, einen chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang aller Anbieter zu den unterschiedlichen Plattformen sicherzustellen.
Im digitalen Kabel sind wir lange von annähernd unbegrenzten Kapazitäten ausgegangen. Heute, in der Übergangsphase von analog zu digital, werden gerade dort die Grenzen sichtbar, wo Netzbetreiber eigene Pakete einspeisen. Dies darf nicht auf Kosten unabhängiger Dritter gehen. Ich habe in den letzten Monaten mehrere Briefe und Anrufe von kleinen, unabhängigen TV-Anbietern und Teleshoppingunternehmen erhalten, denen droht aus dem Kabel genommen bzw. mit anderen Angeboten zeitpartagiert auf einem Kanal ausgestrahlt zu werden. Die Medienaufsicht muss in Zukunft genau hinsehen, wenn es um den Verbleib solcher und lokaler/regionaler Inhalte geht. Im digitalen Kabel gibt es bereits sog. „must-carry-Regelungen“, durch die der Gesetzgeben festlegt, welche Programme eingespeist werden müssen. Solche „must-carry-Regelungen“ brauchen wir auch für andere Plattformen.
Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung kommt in Zukunft der elektronischen Programmführung zu, die angesichts der Fülle an Programmen wohl in absehbarer Zeit an die Stelle der heutigen Programmzeitschriften treten wird. Nun habe sich die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender vor etwa drei Wochen auf gemeinsame Grundanforderungen für die sog. EPGs geeinigt, die grob gesagt auf dem Prinzip basieren: Die Großen kommen zuerst und je kleiner ein Sender ist, umso weiter hinten wird er gelistet. Was auf den ersten Blick ganz plausibel klingt, wäre ein großer Nachteil sowohl für die lokalen Stationen als auch für neu in den Markt tretende Anbieter. Die Medienpolitik kann sich aber nicht nur an der heutigen Medienlandschaft orientieren, sie muss dafür sorgen, dass auch neue Anbieter angemessene Chancen erhalten. Eine Konsenslösung der etablierten Anbieter darf nicht zu Lasten neuer Mitbewerber gehen.
Die Frage der Chancengleichheit muss auch bei der Verteilung der digitalen terrestrischen Frequenzen im Mittelpunkt stehen. Dabei geht es um den Zukunftsmarkt Mobile Broadcasting und es geht um die Zukunft des Hörfunks. Ich habe mich sehr frühzeitig zu Wort gemeldet, als Frau Reding von der EU-Kommission erstmals im Juni die Versteigerung der digitalen terrestrischen Rundfunkfrequenzen forderte. Offensichtlich gibt es in Brüssel derzeit die Absicht, die Frequenzverwaltung und -verteilung nicht nur für den Telekommunikationsbereich, sondern teilweise auch für den Rundfunk in Zukunft als Aufgabenbereich der EU zu definieren. Das ist schlicht nicht akzeptabel. Frequenzen für Hörfunk, Fernsehen und multimediale Angebote mit massenkommunikativer Wirkung nach rein marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vergeben, widerspricht auf eklatante Weise dem Vielfaltsgedanken. Dabei werden weder die besondere Rolle und Funktion des Rundfunks berücksichtigt noch die gewachsenen Strukturen unseres dualen Rundfunksystems. Und es ginge vor allem wiederum zu Lasten der mittelständischen lokalen und regionalen Anbieter, deren zukünftige Positionierung in der digitalen Welt ohnehin nicht einfach ist. - Vor zwei Tagen hat nun hier in diesem Raum eine fast schon historische Sitzung der Gremienvorsitzenden der Rundfunkanstalten der ARD-Anstalten und der Landesmedienanstalten stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass beide Seiten die Pläne der EU in sehr deutlicher Form zurückgewiesen haben.
Eine Versteigerung kann im Grunde aber auch nicht im Interesse der Mobilfunkunternehmen sein, nach den Erfahrungen, die sie vor einigen Jahren mit der Vergabe der UMTS-Frequenzen gemacht haben. – Darüber hinaus bleibt die Frage, wie auf Grundlage der Ergebnisse der regionalen Funkkonferenz RRC 06, auf der im Mai und Juni dieses Jahres die digitalen terrestrischen Rundfunkfrequenzen für die kommenden 15 bis 20 Jahre den Nationalstaaten in Europa zugeordnet wurden, diese Frequenzen in Deutschland zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, privaten Rundfunkanbietern und Mobilfunkunternehmen verteilt werden. Primäres Ziel muss dabei ein fairer Interessensausgleich zwischen diesen drei Parteien sein. Dazu kann es aber nur dann kommen, wenn nicht automatisch in einem rein quantitativen Denken die eine Hälfte dieser Frequenzen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Es ist für mich keine Frage, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an den neuen Entwicklungen teilhaben soll, allerdings muss der Maßstab dafür ein präzise definierter Funktionsauftrag sein. Aus meiner Sicht gehört dies zu den wichtigsten anstehenden Gestaltungsaufgaben der deutschen Medienpolitik. Wenn wir uns nicht selbst dieser Aufgabe annehmen, wird Brüssel das für uns übernehmen. Dass die Ergebnisse dann im Sinne der deutschen Medienpolitik sein werden, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Brüssel ist das richtige Stichwort. Sie wissen so gut wie ich, dass ein Großteil unserer Gesetze, Richtlinien und Verordnungen aus Brüssel kommen. Dies gilt auch für den Medienbereich. Die wichtigste Vorgabe ist dabei die sog. Fernseh-Richtlinie, deren erste Fassung von 1989 stammt. Seitdem gab es eine Novellierung. Derzeit liegt ein Entwurf vor, der angesichts der aktuellen Veränderungen aus der Fernsehrichtlinie eine Richtlinie für audiovisuelle Dienste machen soll. Dabei geht es u.a. um die Liberalisierung der Werbevorschriften und die zukünftige Regelung von Product Placement. Zu diesen beiden Fragen gibt es unter den medienpolitischen Protagonisten in Deutschland eine Mehrheitsmeinung. Sie steht etwas verkürzt für eine weitestgehende Freigabe der quantitativen Werbebeschränkungen einerseits und ein bleibendes Verbot für Product-Placement andererseits. Meine persönliche Sichtweise ist im Prinzip genau umgekehrt. Ich bin auch für eine Lockerung der derzeitigen quantitativen Werbebestimmungen und für eine Vereinfachung der geltenden Regelungen. Ein Verzicht auf jegliche Werbemengenbeschränkung ist dagegen sicher nicht im Interesse der Zuschauer. Und aus meiner Sicht auch nicht im Interesse der Werbetreibenden, weil einem stetigen Werbefluss kaum Aufmerksamkeit zuteil werden wird. Ich bin außerdem für die Beibehaltung der Blockwerbung, die ohnehin nicht ausnahmslos gilt, schlicht um eine völlige Zersplitterung der Programme zu verhindern. Man kann auf die Abstandsregeln zwischen den Werbeblöcken verzichten, sollte es aber bei der Begrenzung der Werbemenge in Form einer Pauschalierung belassen. – Beim Thema Product Placement bin ich dagegen für eine deutliche Liberalisierung. Product-Placement ist eine Selbstverständlichkeit seit es Film und Fernsehen gibt. In Kino regt sich niemand darüber auf, wenn James Bond BMW oder Aston Martin fährt. Was im Kino absolut üblich ist, ist im Fernsehen nicht erlaubt, wird aber natürlich dennoch gemacht, sonst ließen sich bestimmte Produktionen gar nicht finanzieren. Ich bin für eine Freigabe, unter der Auflage, dass Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleistet sind. Dies ist für mich gegeben, wenn im Vor- oder Abspann einer Sendung auf die Art der Zusammenarbeit mit Unternehmen hingewiesen wird. Bestimmte Formate sollten zudem ganz frei bleiben von Product Placement. In Kindersendungen und journalistischen Formaten haben Produktbotschaften nichts zu suchen. - Nun haben sich die Europäischen Kulturminister an diesem Montag auf ein „Nein“ zum Product Placement verständigt, allerdings mit einer Reihe von Ausnahmeregelungen, z.B. für Filme, für Sportsendungen, für Unterhaltungssendungen, die im Prinzip 90 Prozent des Programmangebots abdecken. Mit dieser Entscheidung kann ich gut leben.
Ein abschließendes Wort zu den derzeitigen Verkaufsprüfungen – Verhandlungen kann man beim jetzigen Stand noch gar nicht sagen – der ProSiebenSat.1 Media AG. Sie haben sicher auch gelesen, dass vermutlich nur noch ausländische Finanzinvestoren zu den Interessenten zählen. Interessierte deutsche Unternehmen gibt es seit der Ablehnung der Übernahme des Konzerns durch die Axel Springer AG vor einem knappen Jahr nicht mehr. Hier läuft zweifellos etwas schief. Es kann nicht sein, dass deutsche Unternehmen in der Konkurrenz mit internationalen Investoren im eigenen Land ins Hintertreffen geraten. Deshalb brauchen wir Veränderungen im Kartellrecht und im Medienkonzentrationsrecht, ohne die Sicherung der Meinungsvielfalt in Frage zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir erleben derzeit im Bereich der Medien und der Telekommunikation eine Phase des Umbruchs, die selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Regulierung haben muss. Die Tatsache, dass die Digitalisierung die bisherige Trennung zwischen Rundfunk und Telekommunikation weitgehend aufhebt, führt dazu, dass Regulierung nicht mehr an bestimmten Netzen und herkömmlichen Funktionen ansetzen kann, sondern öffentliche Interessen sicherstellen muss, unabhängig von den Übertragungswegen. Es geht also in Zukunft um eine technologieneutrale Regulierung.
Die Digitalisierung führt letztlich auch dazu, dass der Markt die Entwicklungen viel stärker bestimmt als in der analogen Zeit und die Einflussmöglichkeiten sowohl der Politik als auch der Regulierung letztlich reduziert werden. Dennoch bleiben die Ziele der Regulierung bestehen. Es geht weiterhin um die Sicherstellung der Vielfalt der Angebote und der Meinungsvielfalt, die Sicherung des Zugangs von Verbrauchern zu den wichtigsten Inhalten, den Kinder- und Jugendschutz, den Schutz der Urheber- und Verwertungsrechte und den Datenschutz. Selbstverständlich geht es auch um die Zukunftschancen der Unternehmen. In den vergangenen Jahren hat sich vielfach ein deutlicher und erfreulicher Wandel vollzogen, wie Unternehmen Regulierung wahrnehmen: Ihnen ist heute mehr denn je bewusst, dass Aufsicht in erster Linie dafür sorgt, Wettbewerb zu ermöglichen. Regulierung soll neue technische Entwicklungen und Geschäftsmodelle nicht verhindern, sondern unterstützen und ermöglichen. Die BLM versteht sich deshalb zunehmend als Dienstleister für den Mittelstand, wenn es darum geht, lokale und regionale Medienunternehmen für die Zukunft fit zu machen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.