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Positionen & Reden

Grußwort von BLM-Präsident Siegfried Schneider zur Veranstaltung „Urheber ohne Recht? – Das Urheberrecht im Spannungsfeld zwischen Netz, Politik und Industrie“ am 19. Juli 2012 in der BLM

19.07.2012 | P&R 2012


Sehr geehrter Herr Generalkonsul, lieber Conrad,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich darf Sie alle sehr herzlich zur Veranstaltung „Urheber ohne Recht? – Das Urheberrecht im Spannungsfeld zwischen Netz, Politik und Industrie“ begrüßen. Die heutige gemeinsame Veranstaltung der BLM und des US-Generalkonsulats in München ist einerseits die Fortsetzung einer guten und erfolgreichen Kooperation, andererseits aber auch eine Art Verabschiedung für den scheidenden Generalkonsul Conrad Tribble, dessen Amtszeit in München jetzt im Juli endet. Ich möchte Dir, lieber Conrad, schon an dieser Stelle für die jederzeit gute und offene Zusammenarbeit danken und Dir und Deiner Familie viel Glück für die Zukunft wünschen.

Für die heutige Veranstaltung haben wir ein Thema gewählt, das nicht nur Experten diesseits und jenseits des Atlantiks, ja weltweit bewegt, sondern auch viele Bürger in ihrem Umgang mit dem Internet betrifft und zig Tausende in den vergangenen Monaten protestierend auf die Straße gebracht hat. Wie schwierig die Urheberrechtsproblematik zu lösen ist, haben die Verhandlungen über das multilaterale Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) gezeigt, bei dem es um internationale Standards gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen geht, sowie über SOPA (Stop Online Piracy Act), einen Gesetzentwurf des amerikanischen Repräsentantenhauses, der zunächst wieder zurückgezogen wurde. Befürworter des Entwurfs vertreten die Ansicht, der Gesetzentwurf diene dem Schutz des geistigen Eigentums, Gegner halten ihn in der ursprünglichen Form für Zensur. Mindestens ebenso verbissen wurde die Diskussion über ACTA geführt. Während Kritiker, zu denen sowohl eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft als auch die Piratenpartei zählen, fürchteten, dass ACTA z.B. die Sperrung von Internetseiten ermögliche sowie eine weitgehende Haftung von Providern mit sich bringe, versicherte das Bundesjustizministerium, dass die Sperrung von Internetseiten nicht vorgesehen sei. Erwartungsgemäß hat das Europäische Parlament ACTA Anfang Juli mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die EU-Kommission hatte bereits zuvor beschlossen, den Vertrag vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Vor 14 Tagen hat nun die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Urheberrechte für Gedrucktes, Musik und audiovisuelle Dateien vorgelegt.

Mit der Diskussion um das Urheberrecht ist eine im Detail äußerst komplizierte juristische Spezialmaterie in aller Munde und spaltet wie selten zuvor die Gesellschaft. Das Urheberrecht, das lange Zeit zu den großen Errungenschaften der bürgerlichen Gesellschaft zählte und Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern unter einen Hut gebracht hat, wird heute von weiten Teilen der Bevölkerung vor allem als Gängelung und als Recht zur Durchsetzung der Interessen von Medienkonzernen wahrgenommen. Das liegt nicht zuletzt an den tausenden von anwaltschaftlichen Abmahnungen, mit denen teilweise im Auftrag von Musikkonzernen die Nutzer von Tauschbörsen belangt werden. Dabei entsprechen die Abmahnungen bei Urheberrechtsverstößen sehr wohl den geltenden Rechtsvorschriften. Laut einem „Spiegel“-Artikel musste die Deutsche Telekom im Jahr 2010 2,4 Millionen Adressen auf Anordnung von Gerichten herausgeben auf Grund von Verdachtsfällen hinsichtlich Internetpiraterie. Das führte 2010 zu etwa einer halben Million Abmahnungen mit einem Anspruchsvolumen von 400 Mio. Euro. Dabei wird in Deutschland deutlich mehr Musik legal downgeloaded als illegal. Nach Expertenschätzungen soll beispielsweise in Großbritannien die Anzahl der illegalen Downloads 40-mal so hoch sein wie in Deutschland. Dennoch beträgt einer aktuellen Studie zufolge der wirtschaftliche Schaden für die Musikindustrie jährlich deutschlandweit 524 Mio. Euro. Für die Filmindustrie sollen es 156 Mio. Euro sein. Auch in der Games-Branche stellt die Verbreitung und Nutzung von Raubkopien ein Massenphänomen dar; hier lassen sich die ökonomischen Effekte derzeit noch nicht konkret beziffern.

Das Problem ist vor allem, dass in der digitalen Welt alles kopiert und verbreitet werden kann, während in der analogen Welt die kulturellen Schöpfungen untrennbar mit materiellen Dingen wie Büchern, Schallplatten oder Filmrollen verbunden waren. Ein privates Vervielfältigungsrecht wurde in Deutschland bereits 1965 eingeführt. Aber anders als das Kopieren von Tonbändern oder Kassetten in den 70er Jahren muss das Filesharing nicht nur auf das Private beschränkt sein. Mit einem Klick kann ein Musikstück, ein Film oder ein Buch weltweit zur kostenlosen Nutzung freigegeben werden. Wer aber die Legalisierung von Tauschbörsen fordert, muss zumindest einen Ausgleich der Rechteinhaber vorsehen.

Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Urheberrecht der Enquetekommission des Bundestages zu „Internet und digitale Gesellschaft“ heißt es dazu: „Nach Auffassung der Enquetekommission bieten auch die Umwälzungen, die das Internet mit sich bringt, keinen Anlass, das Urheberrecht aus der Perspektive des Nutzers her zu konstruieren und so vom – auch verfassungsrechtlich geforderten – notwendigen Schutz der ideellen und wirt-schaftlichen Interessen des Schöpfers kreativer Güter abzulösen. (…) Das Urheberrecht bedarf an vielen Stellen einer systematischen Anpassung, um in der digitalen Gesellschaft einen angemessenen Ordnungsrahmen für immaterielle Güter zu erhalten“.

Während aus den USA die Idee des „fair use“ kommt, wonach diejenigen Eingriffe ins Urheberrecht zulässig sind, die keinen Schaden anrichten oder die zu verbieten unverhält-nismäßig wäre, sehen beispielsweise die entsprechenden Vorschläge der CDU/CSU Vorteile eines Modells mit klaren rechtlichen Schranken gegenüber dem amerikanischen „fair use – Modell“. Mittlerweile haben alle Parteien im Bundestag und natürlich die Piraten eigene Thesen zu einer Reform des Urheberrechts vorgestellt. Der kleinste gemeinsame Nenner scheint mir dabei zu sein, dass die Parteien ebenso wie die Enquetekommission in ihren Empfehlungen Internetsperren als mögliche Vorgehensweisen gegen private Downloads ablehnen. Aber schon in Bezug auf die Einführung eines Warnsystems gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Wir haben bei der Besetzung des Podiums bewusst auf eine parteipolitische Polarisierung verzichtet und ganz auf Experten und Betroffene gesetzt. Dennoch gehe ich davon aus, dass die zum Teil sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Parteien in der Diskussion eine Rolle spielen werden. Dabei ist allen klar, dass wir rasch einen fairen Ausgleich der Interessen finden müssen zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern. Gerade weil das Internet zur wichtigsten Distributionsplattform immaterieller Güter wird, brauchen wir Klarheit und Rechtssicherheit in einer emotional aufgeladenen Debatte. Ich hoffe, unsere heutige Veranstaltung kann dazu beitragen. Und nun darf ich den US-Generalkonsul Conrad Tribble auf die Bühne bitten.