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- 1998
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 1998 die Geschäftsführung der Landeszentrale ermächtigt
- die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den bisher am DAB-Pilotprojekt (Digital Radio) berücksichtigten Programmanbietern, die weiterhin die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, bis zur Regeleinführung von Digital Radio, längstens bis zum 30.06.1999, zu verlängern,
- den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zuweisung der Übertragungskapazitäten für Diensteanbieter mit der Bayerischen Medien Technik GmbH bis zur Regeleinführung von Digital Radio, längstens bis zum 30.06.1999 zu verlängern,
- den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Anbieter VIL Radio (Herr Lenardt) für die Nutzung von Übertragungskapazität in dem AMTV-Stern Nürnberg bis zur Regeleinführung von Digital Radio, längstens bis zum 30.06.1999 zu verlängern.
Eine Verlängerung der Verträge ist notwendig, da durch die weiterhin fehlenden fernmelderechtlichen Voraussetzungen das DAB-Pilotprojekt bislang nicht in den Regelbetrieb übergehen konnte.