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- 1999
Die Programmkontrolle im Hinblick auf die Jugendschutzbestimmungen und die Programmgrundsätze ergaben für die von der BLM beaufsichtigten Fernsehprogramme 1998 nur wenige Beanstandungen.
Im Berichtszeitraum waren drei Filme des Veranstalters tm 3 und ein Film des Veranstalters tv.münchen nicht entsprechend den Sendezeitbestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages plaziert. In einem Fall konnte nach Rücksprache mit der Jugendschutzbeauftragten des Senders die Ausstrahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Im Hörfunk kam es im Berichtszeitraum bei Radio Energy zu einem Beanstandungsfall gegen die Sendung "Outlaw Radio". Dabei wurde festgestellt, daß der Moderator in seiner Sendung wiederholt mit Kindern in anzüglicher Art über sexuelle Themen sprach. Die Landeszentrale hat die Aussagen als Verstoß gegen Art. 6 BayMG i.V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 RStV (Beeinträchtigung des seelischen und geistigen Wohls von Kindern und Jugendlichen) beanstandet.
Überprüft wurde eine Programmbeschwerde gegen die Sendung "Strafzeit" im Programm von Radio Z in Nürnberg wegen eines Gedichts zum Thema Heroinkonsum. Dabei wurde die Grenze zum Verstoß nicht überschritten, die Geschäftsührung forderte aber Radio Z auf, künftig bei der Behandlung des Themas Drogen dem Präventionsgedanken Rechnung zu tragen.
Eine weitere Beschwerde lag gegen die Sendung "Brot und Spiele" bei Radio Fantasy in Augsburg vor. Auch hier konnte kein Verstoß festgestellt werden. Radio Fantasy wurde jedoch aufgefordert, bei der Konzeption der Sendung mehr als bisher auf mögliche Wirkungen auf Kinder und Jugendliche zu achten.
Schließlich wurde Radio Charivari 95,5 MHz aufgrund der Ausstrahlung von Werbespots für den Kinofilm "Sieben Monde" aufgefordert, künftig stärker darauf zu achten, bei der Auswahl von Werbespots, für Kinder irritierende oder belastende Wirkungen zu vermeiden.
Bundesweite Abstimmungsverfahren
Die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) der Landesmedienanstalten hat 1998 insgesamt 139 Anträge von bundesweiten TV-Anbietern geprüft, ob ein früherer Ausstrahlungstermin als die FSK-Einstufung vorgibt, genehmigt werden kann. In 114 Fällen wurden die Anträge positiv beschieden, in 25 Fällen abgelehnt.
Die GSJP hat sich 1998 intensiv mit Sendungen über die Kampfsportart "Extreme bzw. Ultimate Fighting", der Problematik der Talkshows und dem Jugendschutz im digitalen Fernsehen beschäftigt. Bei einer Sendung zum Thema "Extreme Fighting" des Veranstalters Kabel 1 empfahl die GSJP der BLM als zuständiger Landesmedienanstalt, die Sendung zu beanstanden.
Bezüglich der Talkshows haben die Landesmedienanstalten die Verabschiedung der "Freiwilligen Verhaltensgrundsätze" durch die Veranstalter durchgesetzt. Die Landesmedienanstalten haben außerdem im Vorgriff auf die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages Regelungen zum Jugendschutz im digitalen Fernsehen beschlossen, deren erste Stufe im August 1998, die zweite Stufe im Januar 1999 verbindlich wurden.
Die BLM hat im Oktober 1998 auf Antrag des Veranstalters DF1 den Erotik-Spartenkanal "Blue Channel" genehmigt. Nach der Anhörung der Vertreter von DF1 kamen die Mitglieder des Arbeitskreises Jugendschutz und Programm (AKJP) einstimmig zu der Auffassung, daß aufgrund der Bewertung des vorgelegten Programmaterials und der Zusicherung von DF1 im Hinblick auf das zukünftige Programm, auf die Einhaltung der Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags, auf die Anwendung der Kriterien der Landesmedienanstalten zur Pornographiedefinition sowie auf vorab erstellte Gutachten der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) keine Gründe ersichtlich seien, die Zulassung zu verweigern.
Umsetzung des Medienratbeschlusses zum Jugendschutz
Die Landeszentrale selbst hat in Umsetzung eines Beschlusses des Medienrats vom 28.05.1998 zum Jugendschutz im privaten Fernsehen, die Talkshows im Tagesprogramm privater Veranstalter verstärkt beobachtet, ebenso die tagsüber ausgestrahlten Zeichentrickserien sowie die im Nachmittags- und Vorabendprogramm ausgestrahlten Action- und Krimiserien. Die Landeszentrale kam dabei zu folgenden Ergebnissen:
Die BLM hat 1998 insgesamt 671 Stunden Talkshows beobachtet, das entspricht etwa einem Drittel aller 1998 ausgestrahlten Sendungen dieses Genres bei den privaten Anbietern. Insgesamt 41 Sendungen wurden im Rahmen dieser Prüfung als problematisch eingestuft. 19 Talkshows wurden bislang zur Prüfung in die GSJP eingebracht. Auffallend ist, daß fast alle der hier als problematisch eingestuften Sendungen aus dem ersten Halbjahr 1998 stammen und damit vor der Verabschiedung der "Freiwilligen Verhaltensgrundsätze" produziert wurden.
Im Rahmen der Beobachtung der Zeichentrickserien hat sich gezeigt, daß streckenweise die Qualität der ausgestrahlten Zeichentrickfilme pädagogischen Ansprüchen nicht genügt, daß aber keine der Sendungen geeignet wäre, Kinder in ihrem körperlichen, seelischen oder geistigen Wohl zu beeinträchtigen.
Bei der ebenfalls vom Medienrat angeregten Untersuchung von Spielfilmen, Serien und Trailern, der von der BLM lizensierten bundesweiten Veranstalter, wurde ein Verstoß im Programm des Veranstalters Kabel 1 festgestellt, der einen Trailer insgesamt fünf Mal vor der zulässigen Sendezeit ausgestrahlt hatte.
Mit der Übernahme des Vorsitzes der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) zum 1. Januar 1999 durch die BLM, plant der Präsident der Landeszentrale einen noch intensiveren fachlichen, nach Möglichkeit institutionalisierten Austausch mit anderen Kontroll- und Selbstkontrolleinrichtungen, mit externen Fachleuten und Vertretern der Veranstalter.