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BLM-Präsident Ring: Neue Anforderungen an Jugendschutz und Programmgestaltung - Erste Sitzung der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm unter BLM-Vorsitz

12.02.1999 | 14 1999

Die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) der Landes-medien-anstalten tagte am Mittwoch, 10. 02. 1999, erstmals unter der Geschäftsführung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München. Themen waren u. a. die Grundsätze der weiteren Arbeit des AKJP sowie die Präsentation der neuen d-box-Vorsperre durch DF 1 und Premiere.

Der Präsident der BLM, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, der neue Vorsitzende der GSJP, betonte, daß er eine Offensive der Landesmedienanstalten im Jugend-schutz für dringend notwendig halte. So strebe er zukünftig einen noch intensiveren fachlichen Dialog mit anderen Kontroll- und Selbstkontrolleinrichtun-gen, mit Experten und Vertretern der privaten und öffentlichrechtlichen Veranstalter an. "Die zahlreichen neuen Entwicklungen im Medienbereich bringen auch für den Jugendschutz erhebliche Veränderungen mit sich", so Ring. "Es wird immer schwieriger, die Interessen erwachsener Nutzer der neuen Technologien auf der einen Seite und die gesellschaftspolitische Verantwortung für die junge Generation auf der anderen Seite miteinander zu vereinbaren." Diese Gegensätze lassen sich nicht durch reine Aufsichtspolitik aufheben, vielmehr müßten sich die Beteiligten in Gesprächen aufeinander zubewegen. Hier wird die Gemeinsame Stelle zukünftig einen deutlichen Schwerpunkt in ihrer Arbeit setzen.

Neben der Begleitung von Entwicklungen im Bereich Jugendschutz und Programm ist die GSJP dafür zuständig, die einheitliche Anwendung der Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages für alle Programme zu gewährleisten, und gibt bindende Empfehlungen an die jeweils zuständige Landes-medienanstalt. In der Sitzung wurden zehn Problemfälle aus den Bereichen Talkshow, Reality TV und Reportage behandelt. Dabei kam die GSJP bei fünf Beiträgen zu dem Ergebnis, daß sie geeignet sind, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen.

Bereits Anfang Mai 1998 hat die Direktorenkonferenz der Landesmedien-anstalten (DLM) im Vorgriff auf die anstehende Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages Regelungen für den Jugendschutz im digitalen Pay-TV erlassen, deren zweite Stufe jetzt in Kraft getreten ist: eine auf einzelne Sendungen bezogene veranstalterseitige Vorsperrung von jugendschutzrelevanten Inhalten außerhalb der Sendezeitgrenzen des Rundfunkstaatsvertrags. Zwischen 20.00 Uhr und 23.00 Uhr werden Sendungen und Filme vorgesperrt, die ab 18 Jahren freigegeben sind. Vor 20.00 Uhr erfolgt keine Aus-strahlung, nach 23.00 Uhr ist die Vorsperre aufgehoben. Bei Sendungen und Filmen ab 16 Jahren, die gewaltgeprägt sind, ist die Vorsperre zwischen 18.00 Uhr und 22.00 Uhr aktiv, tagsüber erfolgt keine Ausstrahlung. FSK-16-Filme, die nicht gewaltgeprägt sind, können auch untertags ausgestrahlt werden, sie unterliegen der Vorsperrung jedoch zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr. Die Freigabe einer vorgesperrten Sendung erfolgt durch Eingabe eines persönlichen PIN-Codes.

Im Rahmen der GSJP-Sitzung präsentierten die Jugendschutzbeauftragten von DF 1 und Premiere die Vorsperre der d-box.

Im Anschluß an die Sitzung fand ein Treffen zwischen Mitgliedern der GSJP und dem Institut Jugend Film Fernsehen statt, das den von der DLM im Dezember 1998 beschlossenen zweiten "Praxistest Jugendschutz" durchführen soll. Damit soll untersucht werden, ob und inwieweit die Vorsperrung durch die Veranstalter im digitalen Fernsehen schon ein effektives Mittel ist, um Jugendschutz zu gewährleisten, oder ob weitere Sendezeitgrenzen notwendig sind.