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- 1999
BLM weist Teleshopping-Programm H.O.T. den analogen Kabelkanal für Mediendienste zu
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 18. März 1999 beschlossen, daß der analoge Kabelkanal, der nach dem Bayerischen Mediengesetz für einen Mediendienst vorgesehen ist, dem Fernseheinkaufsprogramm H.O.T. zugewiesen wird. Ferner wird die Landeszentrale bei der Deutschen Telekom AG auf die Bereitstellung eines reanalogisierten Kanals hinwirken, damit dem Teleshopping-Programm QVC eine Verbreitung in den bayerischen Kabelanlagen ermöglicht wird.
Bisher war H.O.T als Pilotprojekt in einer Reihe von bayerischen Kabelanlagen eingespeist worden. Nachdem diese Situation zum 31. März 1999 endet und es mittlerweile mehrere Mediendiensteanbieter in Deutschland gibt, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung eine Neuausschreibung zur Nutzung des Kabelkanals für einen analog verbreiteten Mediendienst in den bayerischen Kabelanlagen notwendig geworden. Auf die Ausschreibung vom 30. Oktober 1998 haben sich fünf Anbieter von Textdiensten und drei Teleshopping-Anbieter beworben, die am 3. Februar 1999 zur Anhörung in die BLM eingeladen worden sind.
Der Medienrat der BLM hat beschlossen, den Kanal für einen analog verbreiteten Mediendienst ohne zeitliche Partagierung zu belegen. Die Entscheidung für das Teleshopping-Programm H.O.T. beruht auf den Auswahlkriterien nach § 19 der Kanalbelegungssatzung. Das sind im einzelnen: die Einhaltung der Vorschriften der §§ 5 ff. und 12 ff. des Mediendienste-Staatsvertrages, der lokale oder regionale Bezug des Angebots und seine Bezüge zu Bayern, die Interessen der Kabelteilnehmer sowie die Interessen der Kabelanlagenbetreiber.