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- 1999
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 29. April 1999 dem "Medienverein Südostoberbayern e.V." für die Planungsregion 18 die Anerkennung unter der Voraussetzung erteilt, daß die Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister nachgewiesen ist.
Nachdem die Medienbetriebsgesellschaften zum 1. Januar 1999 aus ihren Rechten und Pflichten nach dem Bayerischen Mediengesetz entlassen worden sind, sollen die Interessen der lokalen und regionalen Kräfte bei der Rundfunkorganisation durch Medienvereine wahrgenommen werden. Die Medienvereine haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ein qualifiziertes Anhörungsrecht.
Der Medienverein Südostoberbayern e.V. mit Sitz in Rosenheim zählt kommunale Gebietskörperschaften, die evangelische Kirche und weitere Oganisationen, die zuvor schon an der Medienbetriebsgesellschaft Südostoberbayern GmbH beteiligt waren, zu seinen Mitgliedern. Auch Rundfunkanbieter sind Mitglied des Medienvereins.