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Pressemitteilungen

Medienrat genehmigt Deutsches SportFernsehen (DSF)

29.04.1999 | 32 1999

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 29. April 1999 den Antrag der Deutschen SportFernsehen GmbH (DSF) auf Genehmigung der bundesweiten Verbreitung des analogen Programms DSF bis zum 30.04.2007 genehmigt. DSF hatte seit 20.03.1997 eine vorläufige Übergangsgenehmigung mit einer Gültigkeit bis zur ersten Sitzung des Medienrats der Landeszentrale nach der medienkonzentrations-rechtlichen Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Nach der zum Jahreswechsel 1999 durchgeführten Neustrukturierung der KirchGruppe wird die Beteiligung an der DSF GmbH nunmehr durch die Cineplast Film GmbH, einem 100%-igen Tochterunternehmen der Kirch-Gruppe, gehalten.

Die KEK hatte am 23. März 1999 entschieden, daß der Neuzulassung von DSF Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegenstehen.

DSF sendet ein 24-stündiges Spartenprogramm mit Schwerpunkt Sport. Seit Ende Februar 1999 strahlt DSF neue Programmformate aus und hat dabei die Sportberichterstattung nochmals ausgeweitet. Darüber hinaus hat auch die Arbeitsgemeinschaft Behinderte in den Medien (ABM) einen Sendeplatz im Programm von DSF.