- ...
- 1999
Medienrat genehmigt Weiterverbreitung von ORB-Fernsehen in einzelnen Kabelnetzen
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Juni 1999 die Weiterverbreitung des Fernsehprogramms ORB-Fernsehen in den von der NEFkom betriebenen Kabelanlagen in Nürnberg für die Dauer von vier Jahren genehmigt.
Die Weiterverbreitung des auf Grundlage des Gesetzes über den Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg vom ORB veranstalteten Regionalprogramms in bayerischen Kabelanlagen Bayern ist genehmigungspflichtig, da das rechtliche Verbreitungsgebiet des Programms lediglich das Land Brandenburg ist. Nach Art. 35 Abs. 2 Satz 1 BayMG sind nur bundesweit herangeführte inländische Rundfunkprogramme genehmigungsfrei weiterverbreitungsfähig, nicht jedoch alle bundesweit empfangbaren inländischen Programme.