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- 1999
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat in seiner Sitzung am 22. Juli 1999 den Antrag der Buena Vista (Germany) GmbH auf Zulassung zur bundesweiten Verbreitung des digitalen Pay-TV-Spartenprogrammes "Disney Channel" für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hatte in ihrer Sitzung am 17./18. Mai 1999 festgestellt, daß dem Genehmigungsantrag nach den sonstigen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags keine Bedenken entgegenstehen. Darüber hinaus hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in ihrer Sitzung am 13. Juli 1999 die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit des Antrags bestätigt.
Alleinige Gesellschafterin der Buena Vista (Germany) GmbH ist die The Disney Store (Germany) GmbH, die ihrerseits eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Disney Enterprises Inc. mit Sitz in Burbank, Kalifornien ist. Diese ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft aller Disney-Unternehmen, der Welt Disney Company / Delaware.
"Der Disney Channel" ist ein 24-Sunden Pay-TV-Angebot für die ganze Familie in deutscher Sprache. Das Programm soll auf der von der KirchGruppe betriebenen Pay-TV-Plattform digital ausgestrahlt werden. Der Kanal bietet ein gewaltfreies Unterhaltungsprogramm für Kinder im Alter zwischen 3 und 13 Jahren. Das Programm soll werbefrei sein und sich in drei Programmblöcke gliedern, die sich in unterschiedlichen Zeitschienen jeweils an Vorschulkinder (morgens 9.00 - 12.30 Uhr), Schulkinder (mittags 12.30 - 18.00 Uhr) und die gesamte Familie (abends 18.00 - 24.00 Uhr) richten.
Der Sendestart ist für Oktober 1999 vorgesehen.