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- 1999
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 1999 die bundesweite Verbreitung der digitalen Pay-TV-Spartenprogramme "K-toon" und "Junior" der Junior TV GmbH & Co. KG für die Dauer von acht Jahren genehmigt. Bisher wurden beide Programme auf der Grundlage des zwischen der Landeszentrale und der DF 1 Digitales Fernsehen GmbH & Co. KG abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages für die Erprobung digitaler Fernsehangebote verbreitet. Im März 1999 hatte die Junior TV GmbH & Co. KG eine eigenständige Genehmigung für die Verbreitung der beiden Programme beantragt. Die Gesellschaftsanteile an der Junior TV GmbH & Co. KG werden zu je 50 % von der EM.TV & Merchandising AG, Unterföhring, sowie der KirchMedia GmbH & Co. KGaA, München, gehalten.
Weder die DLM noch die KEK äußerten Vorbehalte gegen eine Genehmigung des Antrages der Junior TV GmbH & Co. KG.
Bestandteil der bundesweiten Sendegenehmigung sind die "Vorläufigen Regeln für den chancengleichen Zugang für Dienstleistungen mit dem digitalen Fernsehen". Außerdem wird in der Genehmigung sichergestellt, dass entsprechend der künftigen tatsächlichen und rechtlichen Entwicklung des digitalen Fernsehens, insbesondere in den Bereichen Jugendschutz (§ 3 RStV) sowie Zugangsfreiheit (§ 53 RStV), ergänzende Auflagen getroffen werden können.
K-toon ist ein reiner Cartoon-Kanal, der ausschließlich Zeichentrickfilme sendet. Das Programm richtet sich an ein Publikum jeden Alters und umfasst die gesamte Breite des Zeichentrickfilmspektrums. Junior wendet sich speziell an drei- bis sechsjährige Kinder.