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- 1999
Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio Melodie
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1999 der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse des in Bayern zugelassenen bundesweiten Hörfunkanbieters Radio Melodie zugestimmt. Der Medienrat hatte im Dezember 1997 beschlossen, dass Radio Melodie seine Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse durch die Aufnahme neuer Gesellschafter ändern müsse, um Stützfrequenzen in allen bayerischen Großstädten zu erhalten.
Nach der jetzt genehmigten Änderung ergeben sich folgende Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse:
Gesellschafteranteile | |
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7,5 % |
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10,0 % |
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10,0 % |
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10,0 % |
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62,5 % |
Radio Melodie verfügt mittlerweile in München (104,0 MHz), Regensburg (107,5 MHz) und Würzburg (95,8 MHz) über terrestrische Stützfrequenzen.
Die UKW-Frequenzen in Nürnberg und Augsburg sind in Planung.