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- 1999
Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim drahtlosen Hörfunk und Kabelhörfunk Kaufbeuren/Füssen
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1999 für den drahtlosen Hörfunk und den Kabelhörfunk im Versorgungsgebiet Kaufbeuren/Füssen im Zuge des Ausscheidens des Kreisboten-Verlags folgende Anbieterstruktur genehmigt:
Sendezeit/Kapitalanteile in der Betriebsgesellschaft | |
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50 % |
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30 % |
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20 % |
Die Zusammenarbeit der o.g. Anbieter in der Radio Ostallgäu Programm-anbieter GmbH & Co. KG mit o.g. Kapitalanteilen wird bei Erhöhung des Abstimmungsquorums in der Gesellschafterversammlung auf ebenfalls 85 % genehmigt.
Vor der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse hatte die Betriebsgesellschaft folgende Zusammensetzung:
Sendezeit/Kapitalanteile | |
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50 % / 50 % |
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25 % / 25 % |
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25 % / 25 % |
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