Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Medienrat verlängert Genehmigungen der Aus- und Fortbildungskanäle Hörfunk und Fernsehen in München

16.12.1999 | 89 1999
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1999 die Genehmigung des Aus- und Fortbildungskanals Hörfunk München für die Nutzung der drahtlosen UKW-Hörfunkfrequenz 94,5 MHz am Sendestandort München bis 30.11.2000 verlängert und damit der Genehmigungsdauer für den drahtlosen Hörfunk angepasst. Bis 31.12.2007 wurde die Genehmigung des AFK-Anbietervereins Fernsehen München ver-längert, dessen Programm auf dem Kanal S6 im BK-Netz München jeweils Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 21.00 und 23.00 Uhr ausgestrahlt wird. Die Genehmigung des AFK-Fernsehen München kann widerrufen werden, falls der Verein eine Zulassung als Spartenanbieter auf einer weiteren terrestrischen Ballungsraumfrequenz in München erhält.

Den AFK-Anbietervereinen gehören Mitglieder an, die sich in besonderer Weise der Aus- und Fortbildung im Rundfunkbereich annehmen. Weiterhin sind als Mitglieder Institutionen bzw. Personen aus den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft und Kirchen vertreten sowie Organisationen, die über besondere Erfahrungen in der Medienarbeit oder in der medienpädagogischen Praxis verfügen.

Das AFK-Radio München ist seit 1. Juli 1996 auf Sendung, das AFK-Fernsehen seit 30. Juni 1996.