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- 1999
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1999 den Medienverein München e.V. als Medienverein im Sinne des Art. 23 BayMG für die Planungsregion 14 anerkannt.
Nachdem die Medienbetriebsgesellschaften am 1. Januar 1999 aus ihren Rechten und Pflichten entlassen worden sind, sollen die Interessen der lokalen und regionalen Kräfte bei der Rundfunkorganisation durch Medienvereine wahrgenommen werden. Die Medienvereine haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ein qualifiziertes Anhörungsrecht.