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Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 10.02.2000 die Medienvereine Region Oberfranken-West e.V. für die Planungsregion 4 und Region Untermain e.V. für die Planungsregion 1 als Medienvereine im Sinne des Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) anerkannt.
Nachdem die Medienbetriebsgesellschaften am 1. Januar 1999 aus ihren Rechten und Pflichten nach dem BayMG entlassen worden sind, sollen die Interessen der lokalen und regionalen Kräfte bei der Rundfunkorganisation durch Medienvereine wahrgenommen werden. Die Medienvereine haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ein qualifiziertes Anhörungsrecht.