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Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2000 der Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung (TES) zugestimmt. Die Änderung führt vor allem zu einer Erweiterung der Möglichkeit, Verbreitungstechnik zu bezahlen und zu einer Modifizierung der Verteilung des Teilnehmerentgeltaufkommens auf die Anbieter.
Die Änderungen der TES betreffen die §§ 3, 5 und 8 sowie die Anlage Nr. 1 Abs. 1. Die Änderung der Teilnehmerentgeltsatzung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.