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- 2001
Genehmigung für Oberfranken TV bis 30.04.2001 verlängert - Medienrat befasst sich am 19. April erneut mit der endgültigen Organisationsstruktur
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 22. März 2001 nach intensiver Diskussion folgenden Beschluss zu Oberfranken TV gefasst:
- Der Medienrat befürwortet das von Oberfranken TV vorgelegte Programmkonzept mit der zusätzlichen inhaltlichen Abdeckung der vier oberfränkischen Oberzentren durch Fensterprogramme im Rahmen einer einheitlichen Anbieterstruktur.
- Der Medienrat bedauert, dass zwar entsprechend den Vorgaben des Grundsatzausschusses und des Fernsehausschusses im Gesellschafterkreis von Oberfranken TV nochmals über Zulieferungen aus den einzelnen lokalen Standorten verhandelt worden ist, dazu aber kein positives Ergebnis erzielt worden ist.
- Der Präsident wird gebeten, sich persönlich dafür einzusetzen, dass die Zulieferverhandlungen fortgesetzt und zu wirtschaftlich und medienrechtlich vertretbaren Bedingungen abgeschlossen werden. Der Medienrat geht dabei davon aus, dass für den Standort Bamberg eine Lösung basierend auf dem Angebot der Franken Tele vom 11.01.2001 mit dem dort vorgesehenen Leistungsumfang und unter Berücksichtigung der Rechteeinräumung am Rohmaterial gefunden werden kann, die dann auch auf die Standorte Bayreuth und gegebenenfalls Coburg übertragbar ist.
- Der Medienrat stellt in Aussicht, bei Zu-Stande-Kommen der Zulieferervereinbarungen die Genehmigungen der Oberfranken TV GmbH & Co. KG, ein lokales/regionales Kabelfernsehangebot in den AMTV-Sternen Zell/Hof, Alladorf/Bayreuth und Buttenheim/Bamberg sowie im BK-Netz Coburg und ein lokales/regionales Fernsehfenster im Programm von RTL Television in diesen Netzen sowie auf dem drahtlosen Fernsehkanal K 48 in Bamberg zu verbreiten, um acht Jahre zu verlängern. Die Genehmigung ist mit der Auflage zu verbinden, dass das entscheidungserhebliche Quorum innerhalb der Oberfranken TV GmbH und der Oberfranken TV GmbH & Co. KG von derzeit einfacher Mehrheit auf 66 % angehoben wird. Den Gesellschaftern von Oberfranken TV, die zunächst nicht an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben, ist befristet bis 31.12.2001 eine Erhöhung ihrer Anteile auf den bisher genehmigten Stand zu ermöglichen. Die Genehmigung ist mit einem entsprechenden Widerrufsvorbehalt zu verbinden.
Bei einer weiteren Verschiebung oder Veräußerung von Gesellschafts-anteilen der Oberfranken TV GmbH, die zu einer Verminderung der Lokalität oder der Berücksichtigung der einzelnen oberfränkischen Regionen der Gesellschafterstruktur führt, bleibt eine Nachausschreibung ausdrücklich vorbehalten.
- Der Medienrat wird sich am 19.04.2001 erneut mit der Sache befassen.
- Die derzeitige Genehmigung der Oberfranken TV GmbH & Co. KG wird mit der geänderten Gesellschafterstruktur bis 30.04.2001 verlängert. Im Rahmen dieser Genehmigung kann vorab das Programm für das Lokalfenster Hof/Marktredwitz auseinandergeschaltet werden.