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Medienrat verlängert Genehmigung für Oberfranken TV

19.04.2001 | 30 2001

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. April 2001 die Genehmigung der Oberfranken TV GmbH & Co. KG, ein lokales/regionales Kabelfernsehangebot in den AMTV-Sternen Zell/Hof, Alladorf/Bayreuth und Buttenheim/Bamberg sowie im BK-Netz Coburg und ein lokales/regionales Fernsehfenster im Programm von RTL Television in diesen Netzen sowie auf dem drahtlosen Fernsehkanal K 48 in Bamberg zu verbreiten, um acht Jahre verlängert.

Der Medienrat hatte sich bereits in seiner Sitzung am 22. März mit Oberfranken TV beschäftigt und dabei die grundsätzlichen Bedingungen für eine Verlängerung vorgegeben. Die entscheidenden Punkte waren dabei:

- Eine zusätzliche inhaltliche Abdeckung der vier oberfränkischen Oberzentren durch Programmfenster im Rahmen einer einheitlichen Anbieterstruktur,
- die Berücksichtigung der bisherigen Zulieferfirmen bei der Gestaltung der lokalen Programmfenster,
- die Erhöhung des entscheidungserheblichen Quorums innerhalb der Oberfranken TV GmbH und der Oberfranken TV GmbH & Co. KG von derzeit einfacher Mehrheit auf 66 Prozent,
- den Gesellschaftern von Oberfranken TV, die zunächst nicht an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben, eine Erhöhung ihrer Anteile auf den bisher genehmigten Stand zu ermöglichen.

Diese Bedingungen wurden mit der jetzigen Entscheidung wie folgt spezifiziert:

- Das entscheidungserhebliche Quorum von 66 Prozent bezieht sich auf zentrale Fragen, wie grundlegende Programmfragen oder die Steuerung der Gesellschaft.
- Die lokalen Zulieferungen für Bamberg werden von der Franken Tele Bamberg TV und Film GmbH sowie für Bayreuth von der TMT Film-Fernsehen- Multimedia GmbH eingebracht. Für den Standort Coburg wird ebenfalls über eine externe Zulieferung verhandelt. Das lokale Fenster in Hof wird bereits von Oberfranken TV gestaltet.
- Die medienrechtliche Verantwortung für die Zulieferungen liegt bei Oberfranken TV.
- Eine Erklärung für die Erhöhung der Gesellschafteranteile muss von den betroffenen Gesellschaftern bis 30.06.2001 vorliegen.