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- 2001
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2001 der Satzung zur Änderung der Satzung über Teilnehmerentgelte nach dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) zugestimmt. Mit der jetzt beschlossenen Änderung werden sämtliche Teilnehmerentgeltbeträge auf Euro umgestellt. Die Höhe des Teilnehmerentgelts beträgt nach den Vorschriften des Bayerischen Mediengesetzes ab 1. Januar 2002 je Wohneinheit und Monat maximal 1,00 Euro (Art. 33 Abs. 4 Satz 2 BayMG, § 4 Abs. 1 TES).
Als Rabattstufen nach der Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten wurden folgende Beträge beschlossen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 TES):
Wohneinheiten | Betrag in Euro |
41 - 100 | 0,92 |
101 - 500 | 0,79 |
mehr als 500 | 0,64 |
Das Teilnehmerentgelt wird als Jahresbetrag erhoben. Für die Berechnung der Höhe ist zukünftig die Anzahl der Wohneinheiten am Jahresanfang bzw. zu Beginn der Entgeltverpflichtung ausschlaggebend. Der Betrag wird zur Jahresmitte erhoben; Jahresvorauszahler erhalten weiterhin einen Rabatt in Höhe eines Monatsbeitrags.
Die beschlossene Satzung tritt am 1. November 2001 in Kraft mit Ausnahme der Paragrafen, die die Euro-Umstellung betreffen. Diese gelten ab 1. Januar 2002.
Die Teilnehmerentgeltsatzung tritt zum 1. Januar 2003 außer Kraft.