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Medienrat verabschiedet Resolution zur Reform des Jugendmedienschutzes

25.10.2001 | 56 2001

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2001 folgende Resolution zur Reform des Jugendmedienschutzes verabschiedet:

1. Der Medienrat begrüßt die Bestrebungen, die Aufsicht für Fernsehen und Telemedien im Zuge der Konvergenz unter Federführung der Landesmedienanstalten zusammenzuführen. Er erwartet, dass die weitere Diskussion darüber transparent und unter Einbeziehung der Landesmedienanstalten und ihrer Gremien geführt wird.

2. Die Entscheidungskompetenz in Fragen der Fernsehaufsicht muss im Rahmen des föderalen Systems der Medienaufsicht bei den Landesmedienanstalten und ihren Gremien verbleiben, die diese Aufgabe in der Vergangenheit erfolgreich bewältigt haben. Damit wird auch die verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne der Rundfunkaufsicht gewährleistet.

3. Der Medienrat begrüßt grundsätzlich Bemühungen, die bislang wenig effektive Selbstkontrolle der Veranstalter zu verbessern. Er hält es jedoch für unabdingbar, dass die Programmangebote durch die Landesmedienanstalten nachträglich inhaltlich voll überprüfbar bleiben, um einen effektiven Jugendschutz zu gewährleisten. In welcher Form und Zusammensetzung Selbstkontrolleinrichtungen auch immer auftreten, werden sie nie frei von Unternehmerinteressen und damit vom Quotendruck sein. Daher muss auch das gesetzliche Instrumentarium der Landesmedienanstalten mit Sanktionen wie Festlegung von Sendezeiten, Beanstandungen und Bußgeld erhalten bleiben.

4. Die Gremien der Landesmedienanstalten müssen auch zukünftig für eine umfassende Wertediskussion sowie für Fragen der Programmentwicklung und Bewertung zuständig sein. Sie wollen und müssen dafür sorgen, dass diese Themen einer breiten gesellschaftlichen Diskussion zugeführt werden.

5. Der Medienrat erwartet aus Gründen der Gleichbehandlung die Einbeziehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in das neue Aufsichtssystem. Wenn Fernsehen und Internet beim Jugendschutz zusammengeführt werden, hält er es für notwendig, auch insoweit privates Fernsehen und öffentlich-rechtliches Fernsehen zu vernetzen.