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- 2001
Medienrat verlängert terrestrische Verbreitung bundesweit empfangbarer Fernsehprogramme in Bayern
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. November 2001 die terrestrische Verbreitung bundesweit empfangbarer Fernsehprogramme in Bayern auf folgenden drahtlosen Fernsehkanälen bis 31. Dezember 2005 verlängert:
Dem Programm SAT.1 sind zugewiesen:
- Aschaffenburg K 44
- Augsburg K 38
- Bamberg K 45
- Deggendorf K 22
- München K 59
- Nürnberg K 40
- Regensburg K 56
- Rosenheim K 45
- Weilheim K 42
- Würzburg K 38 / K 21
Dem Programm RTL sind zugewiesen:
- Aschaffenburg K 39
- Augsburg K 30
- Bamberg K 48
- Deggendorf K 35
- München K 24
- Nürnberg K 36
- Regensburg K 34
- Rosenheim K 52
- Weilheim K 33
- Würzburg K 60 / K 57
Dem Programm ProSieben sind zugewiesen:
- Ansbach K 35
- Aschaffenburg K 57
- Augsburg K 26
- Bamberg K 30
- Bayreuth K 39
- München K 45
- Nürnberg K 21
- Regensburg K 24
- Rosenheim K 38
- Weilheim K 57
- Würzburg K 41
Dem Programm RTL2 ist zugewiesen:
- München K 40
Dem Programm N24 wird zusätzlich in München der terrestrische Fernsehkanal K 37 zugewiesen, der bisher vom Deutschen SportFernsehen genutzt wurde. Das Deutsche SportFernsehen stellt zum Jahresende seinen terrestrischen Sendebetrieb in ganz Bayern ein.
Die Zuweisungen der drahtlosen Frequenzen an die bundesweiten Sender stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs durch die Landeszentrale, wenn diese analogen Frequenzen für die Einführung einer digitalen terrestrischen Fernsehversorgung benötigt werden oder einem digitalen Fernsehkonzept im Wege stehen.