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- 2001
Die heute vom Bayerischen Landtag verabschiedete Änderung des Bayerischen Mediengesetzes wird vom Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, begrüßt. Kernstücke sind die befristete Fortführung des Teilnehmerentgeltsystems von 2003 bis Ende 2008 sowie die Gestaltung lokaler/regionaler Fernsehangebote in einer Region durch eine Anbietergemeinschaft. Das Teilnehmerentgelt wird innerhalb des Verlängerungszeitraums in drei Stufen von 0,60 Euro auf 0,30 Euro pro Kabelhaushalt und Monat abgesenkt. Im Gesetz ist außerdem eine Überprüfungsfrist vorgesehen, nach der die Staatsregierung zum 31. März 2007 einen Bericht über die wirtschaftliche Situation des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern erstellt.
Zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes erklärte BLM-Präsident Ring: "Aus Sicht der Landeszentrale und der lokalen und regionalen Fernsehanbieter ist es erfreulich, dass das Teilnehmerentgelt nunmehr weitere sechs Jahre verlängert wird. Die künftige Entwicklung wird zeigen, ob die Maßnahmen ausreichen, um gut gemachtes, vielfältiges Lokalfernsehen in seiner jetzigen Struktur auf Dauer zu erhalten. Durch die im Gesetz vorgesehene Überprüfungsfrist wird allerdings sichergestellt, dass gegebenenfalls Korrekturen möglich sind. Jedenfalls hat die Diskussion im Vorfeld der Novellierung gezeigt, dass die bayerische Politik nahezu einhellig auch in Zukunft das System des lokalen/regionalen Fernsehens unterstützen und weiterentwickeln will."
Die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes wird am 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes erklärte BLM-Präsident Ring: "Aus Sicht der Landeszentrale und der lokalen und regionalen Fernsehanbieter ist es erfreulich, dass das Teilnehmerentgelt nunmehr weitere sechs Jahre verlängert wird. Die künftige Entwicklung wird zeigen, ob die Maßnahmen ausreichen, um gut gemachtes, vielfältiges Lokalfernsehen in seiner jetzigen Struktur auf Dauer zu erhalten. Durch die im Gesetz vorgesehene Überprüfungsfrist wird allerdings sichergestellt, dass gegebenenfalls Korrekturen möglich sind. Jedenfalls hat die Diskussion im Vorfeld der Novellierung gezeigt, dass die bayerische Politik nahezu einhellig auch in Zukunft das System des lokalen/regionalen Fernsehens unterstützen und weiterentwickeln will."
Die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes wird am 1. Januar 2002 in Kraft treten.