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- 2004
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2004 folgende Erklärung zur Teilhabe der Landesmedienanstalten an der nächsten Erhöhung der Rundfunkgebühr verabschiedet:
"Der Medienrat sieht mit Sorge, dass in der laufenden Diskussion um die Anpassung der Rundfunkgebühr die Teilhabe der Landesmedienanstalten an der nächsten Erhöhung in Frage gestellt wird.
Eine solche Entscheidung würde die laufenden Kostensteigerungen bei den von der BLM geförderten Institutionen und beim eigenen Aufwand der Landeszentrale außer Acht lassen. Vor allem aber würde bei gleichzeitig zurückgehenden Teilnehmerentgelten der Spielraum der Landeszentrale zur Bewältigung neuer Herausforderungen weiter eingeschränkt. Aus dem Aufgabenkatalog der Landeszentrale sind hier vor allem zu nennen:
"Der Medienrat sieht mit Sorge, dass in der laufenden Diskussion um die Anpassung der Rundfunkgebühr die Teilhabe der Landesmedienanstalten an der nächsten Erhöhung in Frage gestellt wird.
Eine solche Entscheidung würde die laufenden Kostensteigerungen bei den von der BLM geförderten Institutionen und beim eigenen Aufwand der Landeszentrale außer Acht lassen. Vor allem aber würde bei gleichzeitig zurückgehenden Teilnehmerentgelten der Spielraum der Landeszentrale zur Bewältigung neuer Herausforderungen weiter eingeschränkt. Aus dem Aufgabenkatalog der Landeszentrale sind hier vor allem zu nennen:
- die erweiterten Zuständigkeiten im Jugendschutz (Internet),
- der Zugang für mittelständische Strukturen bei der Digitalisierung der Verbreitungswege,
- die Sicherung einer vielfältigen lokalen/regionalen Anbieterstruktur durch gezielte Fördermaßnahmen für Programme, technische Verbreitung und Verbesserung von Vermarktungschancen.