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Genehmigung für RTL München Live und Kabelfernsehen Freising unter Auflagen bis 31. Dezember 2004 verlängert

22.07.2004 | 46 2004
Zur Zeit basiert die Sendeberechtigung des Münchner Fernsehfensters (RTL) auf verwaltungsrechtlichen Eilentscheidungen. Unabhängig davon hat der Medienrat der Landeszentrale die Voraussetzungen formuliert, unter denen die lokalen Fernsehangebote in der Region München/Oberland, RTL München Live (Fernsehfenster München) und das Kabelfernsehen Freising, bis zum 31. Dezember 2004 weitersenden können. Im Detail enthält der Beschluss des Medienrats vom 22. Juli 2004 folgende Regelungen:
  1. Den in der MFF Münchenfenster Fernsehen Produktions- und Vermarktungs KG (MFF) zusammengeschlossenen Anbietern wird eine dauerhafte angemessene Beteiligung im lokalen/regionalen Fernsehen München und Oberland in Aussicht gestellt, wenn sie bis zum 31. Oktober 2004 ein verbindliches, genehmigungsfähiges Konzept für eine Zusammenarbeit mit tv.münchen vorlegen.
     
  2. Der Präsident der BLM wird ermächtigt, die Entscheidungen, die für eine weitere Beteiligung der in der MFF zusammengeschlossenen Anbieter am lokalen Fernsehen München notwendig sind, maximal bis zum 31. Dezember 2004 zu treffen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Verhandlungen der Münchner Anbieter eine tragfähige Kooperationsvereinbarung erwarten lassen.
     
  3. Der Medienrat ermächtigt den Präsidenten, die Genehmigungen der Walue Industriefilm KG Wabbel & Lühning für das Kabelfernsehen München und den Sendezeitenanteil von 20 Prozent am Fernsehfenster München maximal bis zum 31. Dezember 2004 zu verlängern.
Die MFF (SV Teleradio, Studio Gong München und Medienpool TV) hat am Fernsehfenster München mit dem Programm RTL München Live derzeit einen Sendezeitenanteil von 80 Prozent.