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Medienrat verlängert Genehmigung von Radio EINS Coburg und Radio Galaxy Coburg

14.10.2004 | 57 2004

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2004 die Genehmigung der Anbieter von Radio EINS und Radio Galaxy Coburg sowie deren Zusammenarbeit in der Radio EINS GmbH & Co. Studiobetriebs KG bis 31.07.2005 verlängert.

Anbieter beider Programme sind:

Sendezeit-/Kapitalanteile
FRC Radio Coburg GmbH 25 %
Neue Welle Antenne Coburg Hörfunk- und
Fernsehprogramm GmbH
25 %
Welle Veste Coburg Rundfunkprogramm GmbH 25 %
NF - Medien Anbietergesellschaft mbH 25 %

Über die NF-Medien Anbietergesellschaft ist die SPD mittelbar an der Anbietergesellschaft Radio EINS GmbH & Co. Studiobetriebs KG beteiligt. Nach Art. 24 Abs. 3 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) dürfen politische Parteien und Gesellschaften, an denen politische Parteien nicht nur mittelbar geringfügig beteiligt sind, keine Rundfunkprogramme und -sendungen anbieten. Falls die SPD ihre Beteiligung an den beiden Programmangeboten nicht aufgibt oder auf das zulässige Maß reduziert, soll für die Zeit nach dem 01.08.2005 eine Neuausschreibung für beide Hörfunkangebote erfolgen.

Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Wolfgang Flieger
Telefon (089) 638 08-313,
E-Mail: wolfgang.flieger@blm.de