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- 2004
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2004 eine Änderung der Drittsendezeitrichtlinie verabschiedet. Die Änderung erfolgt übereinstimmend mit den übrigen Landesmedienanstalten.
Nach dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag sind die Veranstalter der reichweitenstarken privaten Fernsehvollprogramme Sat.1 und RTL verpflichtet, nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme aufzunehmen. Werden Regionalfensterprogramme in gefordertem Umfang angeboten, so können Sat.1 und RTL ihre Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeit an unabhängige Dritte zeitlich reduzieren. Ihnen kann zugleich ein Bonus auf die aktuellen Zuschaueranteile gewährt werden.
Die Drittsendezeitrichtlinie präzisiert nun die Voraussetzungen für die vorgenannten Bonusregelungen:
- Die Regionalfensterprogramme müssen insbesondere ausreichende Berichterstattung über das regionale Geschehen in den Ländern und Regionen gewährleisten.
- Sie müssen in redaktioneller Unabhängigkeit von RTL und Sat.1 veranstaltet und
- von diesen angemessen finanziert werden.
Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Wolfgang Flieger
Telefon (089) 638 08 - 313, E-Mail: wolfgang.flieger@blm.de