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- 2004
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2004 die Genehmigung der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH für die bundesweite Verbreitung des Vollprogramms Kabel 1 um acht Jahre bis zum 29.02.2012 verlängert.
Die Werbefenster, die sich an das österreichische und an das Schweizer Fernsehpublikum richten, sind ebenso Bestandteil der Genehmigung wie das Programmfenster für das Schweizer Fernsehpublikum.
Die Genehmigung wird unter der Auflage erteilt, dass die Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH die für die Fernsehwerbung geltenden Vorschriften der Schweiz nicht umgeht. Insoweit bliebt der Erlass nachträglicher Auflagen vorbehalten.
Die Werbefenster, die sich an das österreichische und an das Schweizer Fernsehpublikum richten, sind ebenso Bestandteil der Genehmigung wie das Programmfenster für das Schweizer Fernsehpublikum.
Die Genehmigung wird unter der Auflage erteilt, dass die Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH die für die Fernsehwerbung geltenden Vorschriften der Schweiz nicht umgeht. Insoweit bliebt der Erlass nachträglicher Auflagen vorbehalten.
Die Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH hat folgende Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: | ||
ProSiebenSat1.Media AG | 100 % | |
Anteile | Stimmrechte | |
Gesellschafter 2. Stufe: | ||
P7S1 Holding L.P. | 36 % | 72 % |
Sat.1 Beteiligungs GmbH | 28 % | 28 % |
Streubesitz | 36 % | --/-- |