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Pressemitteilungen

Ergänzende Erklärung der Landeszentrale zum Münchner Lokalfernsehen

29.03.2004 | 26 2004
Ergänzend zur Pressemitteilung vom 25. März 2004, in der die Entscheidung des Medienrats zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der zukünftigen Organisation des Münchner Lokalfernsehens dargelegt wurde, stellt die Landeszentrale fest:

Der Medienrat hat in seiner Sitzung am 25. März 2004 den Antrag der Anbieter von "RTL München live" abgelehnt, die Genehmigung für ein lokales Fernsehfenster ohne Zusammenarbeit mit tv.münchen bis 31.03.2011 zu verlängern. Dennoch bleibt RTL München live weiterhin auf Sendung. Auf Grund der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München vom 18.11.2003 und 19.01.2004 ist die Landeszentrale verpflichtet, den Anbietern bis zum Abschluss des Klageverfahrens eine Genehmigung zu erteilen.

Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, betont, dass die BLM als Vermittler und Moderator der Gespräche zwischen tv.münchen und RTL München live alles tun wird, um zu einem positiven Abschluss beizutragen. "Eine zukünftige Zusammenarbeit der beiden Anbieter entspricht nicht nur den Vorgaben des Bayerischen Mediengesetzes, sondern vor allem auch den wirtschaftlichen Gegebenheiten. Von einer Kooperation zwischen tv.münchen und RTL München live werden sowohl die Anbieter als auch die Zuschauer profitieren, denen dann ein qualitativ hochstehendes Lokalfernsehen geboten werden kann", so Ring.