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BLM bringt Neuordnung für lokales Fernsehen in München auf den Weg

24.01.2005 | 01 2005


Nachdem die "Das Stadtfernsehen Programmgesellschaft" (tv.münchen) bis zum 20. Januar 2005 keine neue Gesellschafterstruktur vorgelegt hat, die auf Dauer genehmigungsfähig ist, widerruft die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Genehmigung für den lokalen Fernsehsender. Der Vollzug des Widerrufs erfolgt jedoch erst zum 30. Juni, um eine Übergangslösung für die Fortsetzung des Sendebetriebs zu ermöglichen. Im Hinblick auf eine Neuorganisation bis zum 1. Juli 2005 wird das Versorgungsgebiet München/Oberland für ein lokales/regionales Fernsehvollprogramm und das lokale Fernsehfenster RTL neu ausgeschrieben.
 
Der Medienrat der BLM hatte dem Sender mit Beschluss vom 16. Dezember 2004 für die Vorlage einer neuen genehmigungsfähigen Gesellschafterstruktur eine Frist bis zum 20. Januar gesetzt. Wie es der gesetzliche Auftrag zur Schaffung einer ein­heitlichen lokalen/regionalen Fernsehstruktur erfordert, sollte die dauerhafte Zu­kunftslösung die Bedingung erfüllen, dass die Gesellschafter lokal verwurzelt und zur Kooperation mit bisher im Sendegebiet genehmigten Anbietern bereit sind. Eine entsprechende gesellschaftsrechtliche Neuordnung ist der BLM aber nicht vorgelegt worden.
 
Bei tv.münchen ist derzeit eine Gesellschafterstruktur mit den Anteilen 60 Prozent Thomas Kirch und 40 Prozent Kanal 1 Fernsehbetriebsgesellschaft genehmigt. Bis zum 30. Juni 2005 wird es eine Übergangslösung geben. Durch die Neuausschrei­bung wird eine dauerhafte Gesamtlösung für das Sendegebiet München/Oberland ermöglicht. Bewerbungen bisher sendender Anbieter im lokalen/regionalen Fern­sehen München sollen angemessen berücksichtigt werden.
 
Durch den von der BLM vorgeschlagenen Weg zu einer dauerhaften Gesamtlösung soll erreicht werden, so BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, dass die der­zeitigen Arbeitsplätze erhalten bleiben können.

Kontakt bei Rückfragen: bettina.pregel@blm.de