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- 2005
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) vergibt in diesem Jahr zum 18. Mal den "BLM-Hörfunk-Preis" und zum 14. Mal den "BLM-Lokalfernseh-Preis" für herausragende Leistungen im lokalen Rundfunk in Bayern.
Im Hörfunk werden die besten Beiträge mit lokaler Bedeutung aus den Kategorien Information und Unterhaltung/Comedy mit dem "BLM-Radio" sowie einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro ausgezeichnet. Die originellste lokale Werbe- bzw. Promotionkampagne wird mit einem Geldpreis in Höhe von 1.500 Euro prämiert.
Anlässlich des Sendestarts der ersten terrestrischen lokalen Hörfunkprogramme vor 20 Jahren verleiht die BLM unter dem Titel "BLM-Hörfunk-Klassiker" in diesem Jahr zusätzlich Preise für herausragende Programmbeiträge aus den ersten drei Sendejahren der jeweiligen Radiostationen. Die Preise werden in den Kategorien Unterhaltung/Comedy und Werbung/Promotion verliehen und sind mit jeweils 500 Euro dotiert.
Daneben vergibt die BLM 2005 einen Förderpreis, der mit 1.500 Euro honoriert wird. Das vorgegebene Thema, das durchaus satirisch umgesetzt werden kann, lautet "Lokalradio im Jahr 2025". Der Preis richtet sich an Radiostationen, die Eigen-Promotionspots oder Eigen-Promotionkampagnen für ihr Lokalradio im Jahr 2025 entwerfen sollen.
Außerdem vergeben der Evangelische Presseverband für Bayern und der Sankt Michaelsbund den "Verkündigungspreis im bayerischen Lokalradio". Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert. Ausgezeichnet wird eine herausragende christliche Verkündigungssendung, die in einem bayerischen Lokalradio ausgestrahlt wurde. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine eigene Jury.
Die "BLM-Lokalfernseh-Preise" werden in den drei Kategorien Information, Unterhaltung und Werbung vergeben. Während die Siegerbeiträge in den Kategorien Information und Unterhaltung mit einem "BLM-Telly" und 3.000 Euro prämiert werden, wird die originellste lokale Werbekampagne mit einem "BLM-Telly" und 1.500 Euro ausgezeichnet.
Wie im Hörfunk werden auch im Fernsehen "BLM-Klassiker"-Preise in den Kategorien Unterhaltung und Werbung/Promotion vergeben. Gleiches gilt für den BLM-Förderpreis, der für eine Eigen-Promotionkampagne zum Thema "Lokalfernsehen im Jahr 2025" verliehen wird.
Voraussetzung für die Teilnahme am "BLM-Hörfunk-Preis" und "BLM-Lokalfernseh-Preis" ist, dass die Beiträge im Zeitraum zwischen dem 21. Januar 2004 und dem 20. Januar 2005 in einem lokalen Hörfunk- oder Fernsehprogramm in Bayern als Erstsendung ausgestrahlt wurden. Die BLM-Hörfunk- bzw. BLM-Fernseh-Klassiker müssen in den ersten drei Sendejahren ausgestrahlt worden sein.
Einsendeschluss ist Freitag, 18. Februar 2005. Die Ausschreibungs- und Anmeldeunterlagen finden Sie unter www.blm.de.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Die Preisverleihung erfolgt am 21. Juni 2005 in Nürnberg im Rahmen der BLM-Lokalrundfunktage.
Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63 808-313, wolfgang.flieger@blm.de