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- 2005
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2005 die Änderung der Kanalbelegungssatzung verabschiedet.
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass in Zukunft, statt bisher mindestens drei, nur noch zwei fremdsprachige Voll- oder Spartenprogramme Information verpflichtend eingespeist werden müssen (§11 Satz 1 Nr.7).
In § 7 werden die originären, insbesondere die lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramme als vorrangig einzuspeisende Programme aufgenommen.
In Anlage 2 der Satzung werden die weiterverbreitungsfähigen analogen Programme um das Programm XXP in Sparte 3) Deutschsprachige Spartenprogramme Information/Bildung ergänzt. In Sparte 6) Fremdsprachige Voll- oder Spartenprogramme werden die Programme TRT Int. und Apna TV gestrichen, da ihre analoge Verbreitung eingestellt wurde.
Die Satzung wird in Anlehnung an die entsprechende Formulierung im Bayerischen Mediengesetz in Zukunft "Satzung über die Belegung von Kanälen mit in analoger Technik verbreiteten Fernsehprogrammen und Mediendiensten in Kabelanlagen in Bayern (Kanalbelegungssatzung – KBS)" heißen. – Zudem werden in § 1 die Absätze 2 und 5 gestrichen.
Die geänderte Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger in Kraft.
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass in Zukunft, statt bisher mindestens drei, nur noch zwei fremdsprachige Voll- oder Spartenprogramme Information verpflichtend eingespeist werden müssen (§11 Satz 1 Nr.7).
In § 7 werden die originären, insbesondere die lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramme als vorrangig einzuspeisende Programme aufgenommen.
In Anlage 2 der Satzung werden die weiterverbreitungsfähigen analogen Programme um das Programm XXP in Sparte 3) Deutschsprachige Spartenprogramme Information/Bildung ergänzt. In Sparte 6) Fremdsprachige Voll- oder Spartenprogramme werden die Programme TRT Int. und Apna TV gestrichen, da ihre analoge Verbreitung eingestellt wurde.
Die Satzung wird in Anlehnung an die entsprechende Formulierung im Bayerischen Mediengesetz in Zukunft "Satzung über die Belegung von Kanälen mit in analoger Technik verbreiteten Fernsehprogrammen und Mediendiensten in Kabelanlagen in Bayern (Kanalbelegungssatzung – KBS)" heißen. – Zudem werden in § 1 die Absätze 2 und 5 gestrichen.
Die geänderte Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger in Kraft.