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- 2005
Seitdem Rundfunk und Telemedien unter der einheitlichen Aufsicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), einem Organ der Landesmedienanstalten, stehen, ist auf die Landesmedienanstalten eine neue Herausforderung zugekommen: Sie müssen seit dem 1. April 2003 bei Verstößen gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) gegen die Internet-Anbieter vorgehen, die ihren Sitz im jeweiligen Bundesland haben.
Anlässlich der MEDIENTAGE MÜNCHEN zieht die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine erste Bilanz für diese neue Aufgabe: In 41 Fällen hat die BLM Verfahren gegen bayerische Internet-Anbieter eingeleitet. Die Verstöße sind in KJM-Prüfverfahren festgestellt und dann zur Durchführung des Verfahrens an die BLM übermittelt worden.
Bei allen 41 Internet-Angeboten handelte es sich um unzulässige und jugendgefährdende Inhalte: In 20 Fällen davon wurden Bildergalerien mit so genannten Posenfotos von Minderjährigen angeboten. Die Verbreitung solcher „Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ ist nach dem JMStV absolut unzulässig. Zwar handelt es sich dabei nicht um Kinderpornographie. Es besteht aber die Gefahr, dass solche Posenfotos den Voyeurismus von Personen mit pädophilen Neigungen bedienen.
In weiteren 20 Fällen wurde Pornographie entweder frei zugänglich oder mit unzureichenden Schutzvorkehrungen verbreitet. Pornographie ist schwer jugendgefährdend und darf im Internet nur in so genannten geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene gezeigt werden. Dies war in den genannten Fällen nicht sichergestellt.
In einem Fall wurden im Rahmen eines Versandhandels für rechtsextreme Devotionalien Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a Strafgesetzbuch verwendet.
Die BLM hat in allen 41 Fällen im Rahmen der Beanstandungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Anhörung der Anbieter durchgeführt. Zudem hat die Landeszentrale diejenigen Fälle mit Verdacht auf einen Straftatbestand an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Ein Großteil der Fälle ist derzeit dort anhängig.
In einigen Fällen führte bereits die Anhörung der Anbieter zu einem konkreten Erfolg: So entfernte beispielsweise ein betroffener Anbieter alle pornographischen Inhalte von der Eingangsseite seines Angebots, verlegte sie in den Mitgliederbereich und schaltete ein gesetzeskonformes und von der KJM positiv bewertetes Altersverifikationssystem davor. Eine weitere Kontrolle ist aber auch in diesen Fällen noch geboten, da nicht auszuschließen ist, dass die jugendgefährdenden Inhalte wieder ins Netz gestellt werden. Bislang stellte die BLM in einem Fall das Verfahren ein, da hier das Angebot über einen längeren Zeitraum hinweg nicht mehr aktiviert wurde.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Internetaufsicht in der Praxis viele Hürden mit sich bringt und auch an Grenzen stößt. Internet-Angebote unterliegen einem ständigen Wandel. Problematische Seiten finden sich plötzlich an anderer Stelle im Netz wieder, oder es tauchen neue Probleme in bereits bekannten Angeboten auf. Während die Landesmedienanstalten ihre jeweiligen Fernseh- und Hörfunkveranstalter über die Zulassungsverfahren kennen und klare Ansprechpartner haben, muss im Internetbereich der verantwortliche Anbieter erst ermittelt werden. Dies ist aufgrund fehlender Angaben auf den Internetseiten, häufiger Wohnsitzwechsel der Anbieter oder Verkauf der Angebote während der Verfahren mühsam und zeitaufwändig. Dennoch wertet die BLM die geschilderte Bilanz als einen „Erfolg in kleinen Schritten“, so BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, der auch Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz ist.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de
Anlässlich der MEDIENTAGE MÜNCHEN zieht die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine erste Bilanz für diese neue Aufgabe: In 41 Fällen hat die BLM Verfahren gegen bayerische Internet-Anbieter eingeleitet. Die Verstöße sind in KJM-Prüfverfahren festgestellt und dann zur Durchführung des Verfahrens an die BLM übermittelt worden.
Bei allen 41 Internet-Angeboten handelte es sich um unzulässige und jugendgefährdende Inhalte: In 20 Fällen davon wurden Bildergalerien mit so genannten Posenfotos von Minderjährigen angeboten. Die Verbreitung solcher „Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ ist nach dem JMStV absolut unzulässig. Zwar handelt es sich dabei nicht um Kinderpornographie. Es besteht aber die Gefahr, dass solche Posenfotos den Voyeurismus von Personen mit pädophilen Neigungen bedienen.
In weiteren 20 Fällen wurde Pornographie entweder frei zugänglich oder mit unzureichenden Schutzvorkehrungen verbreitet. Pornographie ist schwer jugendgefährdend und darf im Internet nur in so genannten geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene gezeigt werden. Dies war in den genannten Fällen nicht sichergestellt.
In einem Fall wurden im Rahmen eines Versandhandels für rechtsextreme Devotionalien Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a Strafgesetzbuch verwendet.
Die BLM hat in allen 41 Fällen im Rahmen der Beanstandungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Anhörung der Anbieter durchgeführt. Zudem hat die Landeszentrale diejenigen Fälle mit Verdacht auf einen Straftatbestand an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Ein Großteil der Fälle ist derzeit dort anhängig.
In einigen Fällen führte bereits die Anhörung der Anbieter zu einem konkreten Erfolg: So entfernte beispielsweise ein betroffener Anbieter alle pornographischen Inhalte von der Eingangsseite seines Angebots, verlegte sie in den Mitgliederbereich und schaltete ein gesetzeskonformes und von der KJM positiv bewertetes Altersverifikationssystem davor. Eine weitere Kontrolle ist aber auch in diesen Fällen noch geboten, da nicht auszuschließen ist, dass die jugendgefährdenden Inhalte wieder ins Netz gestellt werden. Bislang stellte die BLM in einem Fall das Verfahren ein, da hier das Angebot über einen längeren Zeitraum hinweg nicht mehr aktiviert wurde.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Internetaufsicht in der Praxis viele Hürden mit sich bringt und auch an Grenzen stößt. Internet-Angebote unterliegen einem ständigen Wandel. Problematische Seiten finden sich plötzlich an anderer Stelle im Netz wieder, oder es tauchen neue Probleme in bereits bekannten Angeboten auf. Während die Landesmedienanstalten ihre jeweiligen Fernseh- und Hörfunkveranstalter über die Zulassungsverfahren kennen und klare Ansprechpartner haben, muss im Internetbereich der verantwortliche Anbieter erst ermittelt werden. Dies ist aufgrund fehlender Angaben auf den Internetseiten, häufiger Wohnsitzwechsel der Anbieter oder Verkauf der Angebote während der Verfahren mühsam und zeitaufwändig. Dennoch wertet die BLM die geschilderte Bilanz als einen „Erfolg in kleinen Schritten“, so BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, der auch Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz ist.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de