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Teilnehmerentgelt-System kann bis 2008 fortgeführt werden - Beseitigung verfassungsrechtlicher Defizite im BayMG notwendig
02.12.2005 | 61 2005
Die Verfassungsrichter sehen das bayerische Teilnehmerentgelt zwar teilweise als verfassungswidrig an, da es die Handlungsfreiheit der Zahlungspflichtigen beschränke, also unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sei. Das Urteil eröffnet jedoch nach Ansicht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gleichzeitig die Möglichkeit, die Fortführung des Teilnehmerentgelts über 2008 hinaus zu diskutieren, sofern verfassungsrechtliche Defizite im Bay MG beseitigt werden. Dabei legt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes insbesondere Wert auf Maßnahmen, die Vielfalt und Programmqualität sichern: Die Inhaber von Kabelanschlüssen dürften zur finanziellen Unterstützung der Programme privater Rundfunkanbieter nur herangezogen werden, wenn der Gesetzgeber Vorkehrungen für hinreichende Sicherungen einer gleichgewichtigen Vielfalt in den geförderten Programmangeboten treffe. Diesen Anforderungen werde das bayerische Rundfunkrecht nicht in ausreichender Weise gerecht, so die Urteilsbegründung.
BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dessen Begründung allerdings erst ausgewertet werden müsse. Ein Resümee lasse sich aber bereits ziehen: Das Urteil stelle zwar Nachbesserungsbedarf für die inhaltlichen Anforderungen an die geförderten Rundfunkanbieter durch den bayerischen Gesetzgeber fest, enthalte aber keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des bayerischen Teilnehmerentgelt-Systems.
Die Verfassungsbeschwerde hatte der Inhaber eines Kabelanschlusses in Bayern 1998 eingelegt, nachdem ihn das Amtsgericht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts verurteilt hatte, das damals 3,30 Mark pro Monat betrug. Nach Änderungen im Bayerischen Mediengesetz wird das Entgelt bis 2008 stufenweise auf 0,30 Cent pro Kabelhaushalt und Monat reduziert. Zurzeit beträgt es 0,45 Cent. Das Bay MG sieht derzeit vor, dass das Teilnehmerentgelt – nach Überprüfung durch die Bayerische Staatsregierung – Ende 2008 ausläuft.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de