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Medienrat genehmigt Klassik Radio regionalisiertes Werbefenster

15.12.2005 | 72 2005
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat Klassik Radio in seiner Sitzung am 15. Dezember 2005 die Schaltung eines einheitlichen regionalisierten Werbe­fensters über die zugewiesenen Stützfrequenzen in Bayern genehmigt. Der Hörfunk­sender wird bundesweit über Satellit und Kabel verbreitet und verfügt in Bayern über UKW-Stützfrequenzen in Augsburg, München, Nürn­berg, Regensburg und Würzburg.
 
Um in einem wirtschaftlich starken Bundesland wie Bayern das Werbepotenzial noch besser ausschöpfen und Werbeaufträge gezielt und nicht nur bundeseinheit­lich platzieren zu können, beantragte Klassik Radio bei der BLM die Regionalisie­rung der Werbeschaltung.
 
Durch eine Änderung der Hörfunksatzung am 13. Oktober 2005 ist dies nun möglich gewor­den. Nach der Neuregelung in § 18 Satz 2 der Hörfunksatzung kann in Radioprogrammen, die über Stützfrequenzen verbreitet werden und von 30 Prozent oder mehr der bayerischen Radio-Empfangshaushalte genutzt werden können, die Ausstrahlung einheitlicher Werbe­fenster genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit landesweiter, regionaler oder lokaler Hörfunkprogramme nicht gefährdet wird.
 
Klassik Radio erzielt über die UKW-Stützfrequenzen einen Versorgungsgrad von
41 Prozent in Bayern und richtet sich an eine sehr spezielle Zielgruppe. Die BLM geht deshalb davon aus, dass sich die Ermöglichung Bayern spezifischer landes­weiter Werbung nicht negativ auf die lokalen und landesweit genehmigten Anbieter auswirkt.
 
 
 
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de