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- 2005
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat Klassik Radio in seiner Sitzung am 15. Dezember 2005 die Schaltung eines einheitlichen regionalisierten Werbefensters über die zugewiesenen Stützfrequenzen in Bayern genehmigt. Der Hörfunksender wird bundesweit über Satellit und Kabel verbreitet und verfügt in Bayern über UKW-Stützfrequenzen in Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.
Um in einem wirtschaftlich starken Bundesland wie Bayern das Werbepotenzial noch besser ausschöpfen und Werbeaufträge gezielt und nicht nur bundeseinheitlich platzieren zu können, beantragte Klassik Radio bei der BLM die Regionalisierung der Werbeschaltung.
Durch eine Änderung der Hörfunksatzung am 13. Oktober 2005 ist dies nun möglich geworden. Nach der Neuregelung in § 18 Satz 2 der Hörfunksatzung kann in Radioprogrammen, die über Stützfrequenzen verbreitet werden und von 30 Prozent oder mehr der bayerischen Radio-Empfangshaushalte genutzt werden können, die Ausstrahlung einheitlicher Werbefenster genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit landesweiter, regionaler oder lokaler Hörfunkprogramme nicht gefährdet wird.
Klassik Radio erzielt über die UKW-Stützfrequenzen einen Versorgungsgrad von
41 Prozent in Bayern und richtet sich an eine sehr spezielle Zielgruppe. Die BLM geht deshalb davon aus, dass sich die Ermöglichung Bayern spezifischer landesweiter Werbung nicht negativ auf die lokalen und landesweit genehmigten Anbieter auswirkt.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de
Um in einem wirtschaftlich starken Bundesland wie Bayern das Werbepotenzial noch besser ausschöpfen und Werbeaufträge gezielt und nicht nur bundeseinheitlich platzieren zu können, beantragte Klassik Radio bei der BLM die Regionalisierung der Werbeschaltung.
Durch eine Änderung der Hörfunksatzung am 13. Oktober 2005 ist dies nun möglich geworden. Nach der Neuregelung in § 18 Satz 2 der Hörfunksatzung kann in Radioprogrammen, die über Stützfrequenzen verbreitet werden und von 30 Prozent oder mehr der bayerischen Radio-Empfangshaushalte genutzt werden können, die Ausstrahlung einheitlicher Werbefenster genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit landesweiter, regionaler oder lokaler Hörfunkprogramme nicht gefährdet wird.
Klassik Radio erzielt über die UKW-Stützfrequenzen einen Versorgungsgrad von
41 Prozent in Bayern und richtet sich an eine sehr spezielle Zielgruppe. Die BLM geht deshalb davon aus, dass sich die Ermöglichung Bayern spezifischer landesweiter Werbung nicht negativ auf die lokalen und landesweit genehmigten Anbieter auswirkt.
>> Kontakt: Bettina Pregel, Tel. (089) 63 808-318, bettina.pregel@blm.de